Verbraucherzentrale Hamburg klagte
Bye-bye Mogelpackung! Sanella verliert vor Gericht - ein Urteil mit Folgen?
Dieses Urteil ist fast eine Sensation!
Zum ersten Mal hat ein Gericht entschieden: Sogenannte Mogelpackungen – also Produkte mit plötzlich weniger Inhalt, aber gleichbleibender Verpackungsgröße – sind ohne konkrete Kennzeichnung irreführend. Im aktuellen Fall geht es um das Streichfett Sanella.
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Klarer Fall von Irreführung
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Firma Upfield, der Hersteller von Sanella, verklagt. Der Grund: Die Füllmenge des Sanella-Produkts wurde um 100 Gramm reduziert. Jetzt sind nur noch 400 Gramm anstelle der ursprünglichen 500 Gramm Streichfett in der Packung enthalten. Packungsgröße und Preis blieben jedoch gleich.
Das Landgericht Hamburg gibt der Verbraucherzentrale recht, da ein deutlicher Hinweis zur neuen Füllmenge fehlte. Die Verbraucherschützer sehen das Urteil als ersten wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz bei versteckten Preiserhöhungen. Was sie außerdem noch fordern, erfahrt ihr im Video.
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