Staatsanwaltschaft sieht keinen Verdacht
Doch kein Korruptionsverfahren gegen Lindner
Im Mai letzten Jahres hatte FDP-Chef Christian Lindner einen Videogruß für eine große deutsche Bank gemacht. Bei der gleichen Bank hatte sich Lindner privat einen Kredit für eine Immobilien genommen. Es ging dabei um fast drei Millionen Euro. Lindner geriet wegen Korruptionsvorwürfen in die Kritik und es drohte sogar ein Strafverfahren. Dieses wird nun eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Anzeichen für eine Bestechung oder Vorteilsnahme.
Worum ging es genau?
Die Korruptionsermittlungen hingen mit Lindners Hauskauf im Januar 2021 zusammen. Der „Spiegel“ berichtete, dass Lindner sich damals 2,35 Millionen Euro bei der BBBank geliehen hatte, um sich die Immobilie für 1,65 Millionen Euro kaufen zu können. Lindner war zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach als Redner für die Bank aufgetreten.
Im Mai 2022 gratulierte Lindner, mittlerweile in seinem Amt als Finanzminister, der Bank schließlich in einer Videobotschaft zu ihrem 100-jährigen Jubiläum. Wenige Wochen später lieh sich Lindner offenbar erneut Geld bei der Bank – diesmal soll es sich um eine Summe von 450.000 Euro gehandelt haben.
Daraufhin hatte sich die Berliner Staatsanwaltschaft mit dem Fall beschäftigt. Lindner selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers.
Staatsanwaltschaft: "kein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens"
Das Ergebnis der Prüfung der Berliner Staatsanwaltschaft: Man sehe „keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens“. Mit dieser Feststellung habe die Abteilung für Korruptionsbekämpfung am Donnerstag einen Prüfvorgang geschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Die Prüfung habe „weder einen – ohnehin fernliegenden – Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung (...) noch wegen Vorteilsannahme“ ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass an den Kredit Erwartungen an künftige oder die Honorierung früherer Entscheidungen geknüpft gewesen seien, auch nicht mit Blick auf die „Schaffung eines generellen Wohlwollens“. (khe/mit dpa)
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