Nach Stromio-Kündigung

Diese Kundin soll jetzt 1200 Euro im Monat für Strom zahlen

1200 Euro Abschlag im Monat für Strom Nach Kündigung von Stromio
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Nach Kündigung von Stromio
1200 Euro Abschlag im Monat für Strom

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Zwischen den Feiertagen erhält Ute Wirtz die Kündigung ihres Stromanbieters Stromio. Und es ist nicht die einzige schlechte Nachricht: Der Ersatzversorger übernimmt automatisch, so will es das Gesetz. Doch der Grundtarif, in den die Familie fällt, ist dreimal so hoch. Unglaubliche 1200 Euro im Monat Abschlag werden ab Januar 2022 fällig. Juristen halten die Kündigung für illegal und empfehlen Betroffenen zu handeln.

Rechtsanwältin: „Was hier passiert, ist absolut illegal“

So wie Ute Wirtz ist es in den letzten Wochen hunderttausenden Stromkunden ergangen. Sie haben einseitig die Kündigung ihres Stromanbieters erhalten, obwohl der Vertrag noch gültig ist und eine restliche Laufzeit hat. Stromversorger wie Stromio, Grünwelt Energie und Neckermann Strom können nicht mehr liefern – behaupten sie zumindest. Neckermann Strom musste sogar Insolvenz anmelden, bei Stromio laufen die Geschäfte dagegen weiter.

Laut Stromio habe „sich der Strompreis für Lieferungen in der kommenden Winterzeit auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400% erhöht.“ Neckermann Strom gibt offen zu, dass die Preise, die für den Einkauf des Stroms bezahlt werden, derzeit höher seien als die Entgelte, die man von den Kunden für die Stromlieferungen erhalte.

Rechtsanwälte und Verbraucherschützer kritisieren allerdings das Vorgehen der Stromanbieter. „Was hier passiert, ist absolut illegal“, erklärt die Rechtsanwältin Leonora Holling. Wenn die Anbieter auf dem Strommarkt zu höheren Preisen einkaufen müssen, könne dies nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen.

Widerspruch gegen Kündigung des Stromanbieters einlegen

Auch Matthias Sommer hat von Stromio die Kündigung erhalten. Er und seine Frau sollen jetzt 62 Euro mehr für Strom zahlen. Der ehemalige Stromio-Kunde ist der Empfehlung der Experten gefolgt und hat gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt. Laut Juristen kann er sogar Schadenersatz verlangen, nämlich die Differenz von Alt- zu Neupreis während der Vertragslaufzeit. Im Zweifel will Matthias Sommer deshalb sogar klagen.

Ute Wirtz kann einen Abschlag von 1200 Euro vom Monat für Strom gar nicht bezahlen. Sie hat den Anbieter gewechselt, muss aber trotzdem deutlich mehr zahlen als vorher. Bleibt für alle Beteiligten die Hoffnung, dass die Energiepreise bald wieder sinken. (aze)