2G-Razzia bei Tedi

Darum lässt der Discounter auch Ungeimpfte in seine Filialen

Kassel, Deutschland 26. November 2021: Leuchtreklame von Tedi in der Kasseler Innenstadt.
Tedi führt in seinen Filialen keine 2G-Kontrollen durch.
Fotostand / Freitag, picture alliance

Tedi führt keine Kontrollen am Eingang durch

Seit einigen Wochen gilt die 2G-Regelung im Einzelhandel: Eintritt nur für Geimpfte oder Genesene. Tedi selbst fühlt sich davon nicht betroffen, lässt alle Kundinnen und Kunden rein. Das hatte jetzt für einzelne Filialen Folgen: Die Polizei führte Razzien durch, das Unternehmen soll Bußgeld zahlen.

Tedi sieht sich im Recht

Seit einigen Wochen dürfen eigentlich nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt in Geschäfte erhalten. Geschäftsinhaber müssen ihre Kundinnen und Kunden sorgfältig kontrollieren, sonst drohen Strafen. Das bedeutet: Ungeimpfte dürfen nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen gehen, dazu gehören zum Beispiel Supermärkte.

Allerdings hat erst am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel für Niedersachsen einkassiert. Der Einzelhandel in Niedersachsen muss daher keine 2G-Kontrollen mehr durchführen. Im Rest von Deutschland dagegen schon.

Der Nonfood-Discounter Tedi wehrt sich allerdings gegen die Zugangsbeschränkungen zu den Filialen. Grund dafür: Der Nonfood-Discounter sieht sich mit dem Sortiment in weiten Teilen Deutschlands als Teil der Grundversorgung. Und diese sind bekanntermaßen nicht von Corona-Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen oder Schließungen betroffen.

Gegenüber RTL sagt ein Tedi-Sprecher, dass viele Behörden diesen Status sogar bestätigt hätten und die Öffnung der Tedi-Filialen damit für alle Kunden gestattet sei. “Einige örtliche Behörden jedoch haben eine andere, für Tedi nicht nachvollziehbare, Auffassung und untersagen einzelnen Filialen die Öffnung für alle Kunden und ordnen die 2G-Regelung an”, sagt der Tedi-Sprecher.

Polizei-Razzien bei Tedi wegen 2G-Missachtung

Wie die „Offenbacher Post“ berichtet, kam es in der Region Offenbach in zwei Filialen zu Razzien der Polizei. In diesen Filialen wurde die 2G-Regelung nicht umgesetzt. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten laut dem Bericht eine Anweisung des Unternehmens erhalten, dass diese Regel nicht für Tedi gilt. Wie die Zeitung schreibt, müssen die Verantwortlichen laut des örtlichen Polizisten mit einer Geldstrafe von mindestens 1000 Euro für die Ordnungswidrigkeit rechnen.

Ähnlichen Ärger gab es bereits während des Lockdowns im Winter 2020/2021. Die Non-Food-Discounter Mäc-Geiz, Kodi oder Action öffneten trotz Lockdown ihre Geschäfte. Ihre Begründung: Sie verkaufen auch Produkte, die zum täglichen Bedarf gehören. Die geöffneten Filialen mussten zum großen Teil wieder schließen.

In Schleswig-Holstein hat das Oberverwaltungsgericht übrigens entschieden, dass die 2G-Regeln gültig sind. Anfang nächster Woche entscheidet das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über die Rechtmäßigkeit von 2G im Handel. Auch Tedi dürfte gespannt auf die Entscheidung sein. (mno)