Maßnahme galt erst wenige Tage
Niedersachsen: Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig gekippt. Demnach sei die Maßnahme „nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar“, heißt es. Der Beschluss sei unanfechtbar. Die 2G-Regel war erst zum Montag in Kraft getreten. Somit gelten im Einzelhandel wieder lediglich die üblichen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht – sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte. Der Einzelhandelsverband will das Urteil indes auf ganz Deutschland ausdehnen.
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2G-Regelung sei "nicht notwendig"
Eine Händlerin aus Niedersachsen, die einen „Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt“, hatte sich demnach mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt „und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.“ Diesem Antrag sei man im Wesentlichen gefolgt. Unter anderem heißt es in der Begründung, dass z.B. Kunden zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet werden könnten, was nach aktuellen Erkenntnissen das Infektionsrisiko derart absenken dürfte, dass es nahezu vernachlässigt werden könne. Ebenfalls sehe auch das Robert-Koch-Institut selbst für die höchste Warnstufe derzeit nicht den Ausschluss ungeimpfter Kunden vom Einzelhandel vor.
Einzelhandelsverband begrüßt Entscheidung
Das bestätigt auch die Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE). Im RTL-Interview begrüßte Geschäftsführer Stefan Genth die Entscheidung des Gerichts. “Vor allen Dingen wurde aus dem Gerichtsurteil deutlich, dass 2G keine Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ist, weil sicheres Einkaufen mit Hygienekonzept, mit Abstand und mit Maskenpflicht möglich ist.“
Für Genth hat das Urteil aber nicht nur regionale Bedeutung. Er geht davon aus, dass ähnliche Urteile auch bald in anderen Bundesländern fallen könnten. „Wir sehen deutlich, dass hier mit dem Urteil in Niedersachsen seine Linie vorgegeben wird. Hier hat das Urteil klar gesagt, dass 2G im Einzelhandel nicht verfassungsgemäß ist.“
Einzelhändler verunsichert

Aufgrund der 2G-Regeln haben einigen Einzelhändlern wichtige Kunden gefehlt – das Weihnachtsgeschäft ist vielerorts wohl nicht mehr zu retten. Aber trotzdem: das Urteil bringt gute Nachrichten für den Einzelhandel. Dennoch bereitet die Entscheidung Friederike Findling, Einzelhändlerin in Oldenburg, auch Sorgen. Sie sagt im RTL-Interview, dass sie sich vorstellen könne, dass einige Kunden wegen Corona verunsichert seien und deshalb das Einkaufen mieden. Auch sie selbst fühlt sich mit Wegfall von 2G weniger sicher. Und auch bei einigen Passanten in Oldenburg kommt die Entscheidung nicht gut an: „Immer dieses Hin und Her, das verunsichert Kunden.“
Bändchenlösung sorgt für Verwirrung
Das 2G-Konzept sah vor, dass nicht Geimpfte oder nicht Genesene nur noch in Läden des täglichen Bedarfs, wie Supermärkten, einkaufen konnten. Kontrolliert wurde die Vorsichtsmaßnahme in einigen Städten mit Stempeln oder Bändchen, damit nicht in jedem Laden einzeln kontrolliert werden musste. Das wiederum sorgte teilweise für Verwirrung, da es mancherorts z.B. auch Bändchen für den Weihnachtsmarkt gab, die wiederum im Einzelhandel nicht anerkannt wurden. (dka/sst/srö)