Gerichte sorgen für 2G-Chaos im Einzelhandel

Niedersachsens Ministerpräsident warnt vor "Einkaufstourismus" der Ungeimpften

2G sorgt im Weihnachtsendspurt für totales Chaos im Einzelhandel. Nach zwei Gerichtsentscheidung, die unterschiedlicher nicht sein können, steht fest: In Niedersachsen ist die 2G-Regelung im Einzelhandel vom Gericht einkassiert, in Schleswig-Holstein dagegen bestätigt worden. Niedersachsens Ministerpräsident Weil warnt schon vor „Einkaufstourismus der besonderen Art“. Und die Bundesregierung sieht keinen Grund, an 2G zu zweifeln.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil warnt vor Einkaufstourismus der Ungeimpften

Die Bundesregierung hält trotz des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gegen die 2G-Regelung im Handel an dem Konzept fest, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt in Geschäfte erhalten. Das betont Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Er weist darauf hin, dass parallel zu dem Urteil in Niedersachsen ein Gericht in Schleswig-Holstein eine entgegengesetzte Entscheidung zu einer dortigen Klage getroffen habe. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte einen Eilantrag der Kaufhauskette Woolworth gegen 2G abgewiesen.

Ministerpräsident Stephan Weil hat nach der Aufhebung der 2G-Regel in Niedersachsens Geschäften bereits davor gewarnt, dass vermehrt Menschen ohne Corona-Impfung ins Land kommen könnten. Niedersachsen habe mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg jetzt eine Sonderrolle in Deutschland, sagte der SPD-Politiker: „Alle anderen Länder haben 2G im Einzelhandel. Ich hoffe nicht, dass das zu einem Einkaufstourismus der besonderen Art führt, weil ungeimpfte Menschen in Niedersachsen shoppen gehen können.“

Der Regierungschef betonte, es gehe ihm nicht um eine Urteilsschelte. Er wies ebenfalls darauf hin, dass die 2G-Regel für den Einzelhandel in Schleswig-Holstein gerichtlich bestätigt worden sei. Über neue Corona-Auflagen für die Geschäfte werde die Landesregierung jetzt sehr kurzfristig entscheiden, kündigte Weil an. „Ich kann ausschließen, dass es so weitergeht wie bisher nur ohne 2G.“

Die verschärften Corona-Maßnahmen seien insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Virusvariante Omikron notwendig. „Ich bin wirklich tief besorgt über die Ausbreitung von Omikron. Wir stehen vor der wahrscheinlich größten Herausforderung der Pandemie.“ Das scheinen die Richter vom OVG Lüneburg gelassener zu sehen. Laut ihrer Einschätzung sei die Beschränkung auf Geimpfte und Genesene in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig.

Als nächstes könnte im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die 2G-Regelung im Einzelhandel kippen. Anfang kommender Woche will das OVG NRW in Münster ein Eilverfahren der Kaufhauskette Woolworth entscheiden, die gegen die 2G-Regel im NRW-Einzelhandel klagt. (dpa/aze)