Er soll Joel (†6) getötet haben
Überraschung vor Gericht - Angeklagter (15) nennt Namen von weiterem Tatbeteiligtem

Überraschung im Fall Joel (†6)!
Der wegen Totschlag angeklagte 15-Jährige hat die Tat teilweise gestanden! Er soll im September vergangenen Jahres den kleinen Jungen in der Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben. Das Gericht hatte mit dem Teilgeständnis nicht gerechnet.
Joels (†6) Tod schockt Deutschland
Vor Gericht wurde der Tatverdächtige mit einem Spurengutachten konfrontiert, welches ihn stark belastet. Denn an den Schuhen, die er zum Tatzeitpunkt getragen haben soll, konnte Joels Blut nachgewiesen werden! Daraufhin beriet sich der 15-Jährige eine gute Stunde mit seinem Verteidiger – und entschloss sich wohl für ein Teilgeständnis. Damit hat er sich an diesem Donnerstag (4. April) zum ersten Mal zur Sache geäußert. Er beschuldigte allerdings einen weiteren Tatbeteiligten, nannte dem Gericht auf einen Namen. Seine eigene Tatbeteiligung habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt.
Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im vergangenen September hatte deutschlandweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden.
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Teilgeständnis des Angeklagten überrascht alle
Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, standen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.
Das Geständnis ist nicht die erste Überraschung des seit Februar laufenden Prozesses: So war zu Beginn bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten ermittelt. Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit dem Fall, hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg erklärt, aber keine Details genannt. Sein Name war es nicht, den der 15-Jährige im Prozess nannte.
Zwischenzeitlich war zudem der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht nach eigener Aussage keinen Haftgrund sah. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung.
Weitere Zusatztermine nötig
Aufgrund der Aussage des Angeklagten seien jetzt jedoch weitere Beweiserhebungen erforderlich, teilte das Gericht mit. Es setzte drei weitere Verhandlungstermine für den 17. und 23. April sowie den 2. Mai an. Die umfangreiche Beweisaufnahme – laut Gericht wurden seit Februar rund 50 Zeugen angehört – hatte schon einmal Zusatztermine notwendig gemacht.
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Vor dem Termin am Donnerstag war seitens des Gerichts schon davon die Rede, dass an einem gesonderten, noch zu bestimmenden Termin ein Urteil verkündet werden sollte. Der Verhandlungstag endete am Donnerstagnachmittag, ohne dass wie ursprünglich geplant zwei Sachverständige – darunter ein psychiatrischer Gutachter – ausgesagt hätten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (mit dpa)