Vor Gericht erscheint sie nicht

Pferdebesitzerin (43) quält Ponys mit Salzsäure - ein Tier muss sogar eingeschläfert werden

31.08.2020, Baden-Württemberg, -: Ein Pferd steht auf der Weide eines Pferdehofes im Raum Heidelberg. Seit einigen Wochen beschäftigen Fälle von Tierquälerei, bei denen Pferde verletzt wurden, die Polizei im Rhein-Neckar-Kreis. Es wurde eigens eine Ermittlungsgruppe eingesetzt. Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Pferde wurden mit Salzsäure am Rücken und an den Augen verätzt. Ein Tier starb. (Symbolbild)
ua bsc, dpa, Uwe Anspach

Sie hat offenbar den Tod der Tiere in Kauf genommen!
Einer Hamburgerin (43) wird am Montagmorgen (16. Oktober) der Prozess gemacht. Sie soll mehrere Pferde mit Salzsäure gequält und veletzt haben. Ein Tier stirbt sogar. Doch zum Auftakt erscheint sie nicht! Eine Strafe kassiert sie trotzdem.

Frau soll selbst Pferdebesitzerin sein

Die ersten Taten liegen über drei Jahre zurück. Von Juni 2020 bis Juli 2021 soll die Frau unbemerkt Pferde gequält haben. Auf einer Koppel in Hamburg-Niendorf soll sie fünf Tiere mit Salzsäure verätzt haben, am Rücken und an den Augen. Pony Nelly wird so schwer verletzt, dass das Pferd eingeschläfert werden muss. Das Schreckliche dabei: Auch ihr eigenes Pferd soll die 43-Jährige mit der Säure gequält haben!

Andere Tiere haben zwar mehr Glück, aber die Schmerzen müssen unerträglich gewesen sein. Laut Anklage soll sie den Haflinger Momo mehrmals mit Salzsäure im Bereich der Augen und des Rückens verletzt haben. Das Tier erlitt zum Teil großflächige Verletzungen und behielt vernarbte Augenlider zurück.

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Frau erscheint nicht zum Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg

Das Motiv der Frau bleibt wohl unklar. Denn die Angeklagte erscheint am Montag (16. Oktober) nicht zum Prozess, wie die Gerichtspressestelle auf RTL-Anfrage mitteilt. Daraufhin habe der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen: Ein Jahr Haft auf Bewährung für die 43-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in sieben Fällen.

Die Frau bestritt vor dem Prozess über ihren Verteidiger, die Täterin zu sein. Es gibt laut Angaben eines Gerichtssprechers jedoch Videoaufnahmen, die als Beweismittel in der Anklage genannt sind. Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. (dpa/jsa/kho)

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