Beschwerde abgeschmettert Beschuldigte im Fall Fabian (†8) bleibt weiter in Haft

Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte im Fall Fabian wurde gerichtlicher bestätigt - erneut. (Archivbild)
Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte im Fall Fabian wurde gerichtlich erneut bestätigt (Archivbild)
Bernd Wüstneck/dpa

Keine Gnade kurz vor Weihnachten.
Die im Fall des getöteten achtjährigen Fabian in U-Haft sitzende Tatverdächtige bleibt weiter in Haft. Eine Beschwerde dagegen wurde nun abgewiesen.

„Keine andere Entscheidung gerechtfertigt”

Die im Fall Fabian wegen Mordverdachts inhaftierte Beschuldigte muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Rostock hat eine Beschwerde des Anwalts der Frau abgewiesen. „Das Vorbringen der Beschuldigten rechtfertigt nach Auffassung der zuständigen Beschwerdekammer keine andere Entscheidung”, teilte das Gericht. Es lägen nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Voraussetzungen zum Vollzug des ergangenen Haftbefehls weiterhin vor.

Der Anwalt der Beschuldigten hatte Beschwerde eingereicht, nachdem schon das Amtsgericht Rostock einen Antrag auf Haftentlassung abgelehnt hatte. Er hatte seinen Haftprüfungsantrag unter anderem damit begründet, dass den Haftgründen nur Indizien zugrunde lägen.

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Verdächtige schweigt bislang zu den Vorwürfen

Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Nach früherer Aussage ihres Anwalts hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert.

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Jüngst hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, dass nach derzeitigem Stand frühestens im März kommenden Jahres mit einem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werde. (uvo)

Verwendete Quellen: dpa