Kleiner Finn (†1) zu Tode gequetscht
Landgericht Halle verurteilt Axel H. zu 10 Jahren Haft

Das Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Finn ist gefallen! Axel H. (27) wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Landgericht in Halle an der Saale sieht es als erwiesen an, dass der Einjährige starb, weil sich der damalige Lebensgefährte seiner Mutter auf seinen Bauch kniete und dem Kleinkind dabei tödliche Verletzungen zufügte.
Axel H. tötete den Sohn seiner damaligen Freundin

Die Mutter hatte ihren Sohn am 11. Juni 2016 in Naumburg leblos in seinem Bett gefunden und vergeblich versucht, ihn wiederzubeleben. Im Krankenhaus konnten die Ärzte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Wegen der komplizierten Beweislage und zuletzt wegen der Corona-Pandemie konnte der Prozess erst im Juli 2021 beginnen.
Axel H. war damals in Verdacht geraten, weil er neben der Kindsmutter der einzige Erwachsene in der Wohnung gewesen war. Zu Beginn des Prozesses hatte die Mutter des kleinen Finn über ihre Beziehung zu dem Angeklagten ausgesagt, die sie nach dem Tod des Sohnes beendet hatte. Der Mann habe keinerlei Auffälligkeiten gezeigt und auch zu ihrem anderen Sohn ein gutes Verhältnis gehabt, schilderte sie.
Leiblicher Vater wünschte sich höchste Strafe für seinen Cousin Axel H.

Ermittler hatten unter anderem Spermaspuren des Angeklagten auf Kuscheltieren der Kinder gefunden. Das erklärte die Mutter damit, dass sie gelegentlich im Kinderzimmer Sex mit ihm gehabt habe.
Auch Sebastian Berger, der leibliche Vater des kleinen Finn, hatte im Prozess ausgesagt. Er hatte H., der sein Cousin ist, dazu aufgefordert, zu gestehen. "Er braucht nichts abzustreiten, es soll es doch endlich zugeben." Er selbst sei seit dem Tod seines Sohnes "innerlich zerbrochen" und habe nur einen Wunsch: "Ich möchte einfach nur, dass er die höchste Strafe für das bekommt, was er getan hat."
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H. selbst stritt die Tat am ersten Prozesstag ab. Im Verlauf der Verhandlung hatten Zeugenaussagen sowie die Aussage einer Gutachterin den Vorbestraften H. allerdings schwer belastet, berichtete die "Mitteldeutsche Zeitung". Aus diesem Grunde sei auch das ursprünglich für den 28. Juli erwartet Urteil nicht gefallen, stattdessen waren weitere Verhandlungstage angesetzt worden. (dpa/uvo, mor)