Urteil im Mordprozess gegen Bremer Altenpfleger
Wie viele Menschen hat Manuel W. auf dem Gewissen?

Manuel W. will als Retter dastehen – seine Patienten bezahlen dafür mit dem Leben!
Im Prozess wegen Mordes gegen den Altenpfleger vor dem Landgericht Bremen ist das Urteil gefallen. Das Gericht spricht den 44-Jährigen schuldig, zwei Senioren in einem Bremer Pflegeheim mit einer Überdosis Insulin umgebracht zu haben. Trotz des Urteils könnte dies nicht das letzte Verfahren gegen W. gewesen sein – es soll noch weitere Opfer geben.
Lebenslange Freiheitsstrafe für Altenpfleger
Starr blickt Manuel W. zu Boden, als am Montag (8. April) die Urteilsverkündung beginnt. Vor dem gefüllten Zuschauerraum des Bremer Landgerichts wirkt der 44-Jährige unsicher, fast schüchtern. Immer wieder rückt er sich die Brille zurecht.
W. schluckt schwer, als das Urteil schließlich fällt: Der Altenpfleger wird wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Er bringt Patienten in Gefahr – um sie dann zu retten
„Konkret soll er in seiner Funktion als Altenpflegehelfer zwei Bewohnern Medikamente gespritzt haben, um sich so mutmaßlich als Retter darstellen zu können“, sagt Gerichtssprecher Jan Stegemann beim Prozessauftakt im vergangenen November.
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In beiden Fällen hat er laut Gerichtsurteil den Patienten mehrere Mengen Insulin gespritzt , die Senioren sterben später an einer Überdosis. Laut Anklage hat W. ihren Tod billigend in Kauf genommen.
Pfleger bereits in weiteren Fällen verurteilt
Es ist nicht das erste Mal, dass der 44-Jährige vor Gericht steht. Bereits 2020 wurde der Pfleger schon einmal verurteilt. Ganz bewusst soll W. auch damals medizinische Notfälle durch Insulin herbeigeführt haben, um sich dann als Retter seiner Patienten feiern zu lassen. Die damaligen Opfer, zwei ältere Damen, überlebten die Vorfälle. Wegen schwerer Körperverletzung und Missbrauchs von Schutzbefohlenen wird Manuel W. zu fünf Jahren Haft verurteilt.
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Staatsanwaltschaft ermittelt in zwölf weiteren Fällen
Vermutlich wird es nicht das letzte Verfahren gegen den Manuel W. bleiben. Denn kaum ist das Urteil in dem derzeitigen Prozess gefallen, droht den Altenpfleger bereits der nächste Prozess. Dem 44-Jährigen werden laut dem Landgericht Bremen neun weitere Taten aus dem Jahr 2011 und drei Taten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Drei Menschen sollen dabei ums Leben gekommen sein. (okr)