Christian G. vom Landgericht Verden verurteilt

Pfleger (38) betäubt Praktikantin (17) mit Medikamenten-Cocktail - Freundinnen retten ihr das Leben

Am Landgericht Verden ist heute ein Urteil gegen einen 38-Jährigen aus Etelsen gefallen: Er muss für sechs Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.
Am Landgericht Verden ist heute ein Urteil gegen einen 38-Jährigen aus Etelsen gefallen: Er muss für sechs Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.
RTL Nord
von Johanna Kroke, Christo Tatje und Sina Schlink

Ohne ihre Freundinnen wäre das 17-jährige Mädchen jetzt vielleicht tot!
Weil der Pfleger Christian G. ihr heimlich starke Medikamente gibt, muss er jetzt in den Knast. Bei der Urteilsverkündung ist sich die Richterin sicher: „Ihre Freundinnen haben goldrichtig gehandelt und ihr wahrscheinlich das Leben gerettet.“
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Angeklagter: Der Anblick bewusstloser Frauen erregt ihn

Der Pflegehelfer hält sich die Hände vors Gesicht, muss schlucken, als das Urteil gegen ihn verlesen wird. Das Landgericht Verden hat den 38-Jährigen wegen schwerem sexuellen Missbrauchs mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, erklärt die Pressesprecherin des Landgerichts Verden im Gespräch mit RTL. Christian G. muss für sechs Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

Vor dem Landgericht zeigte er sich reumütig und entschuldigte sich bei seinem Opfer. „Einen Händedruck gab es nicht“, erklärt Verteidiger Mustafa Ertunc. „Aber ehrlich gemeinte Worte in Hinblick auf das Opfer.“ Sein Mandant habe im Prozess so über die Tat gesprochen, dass für die junge Frau nichts im Ungewissen bleibe, so Ertunc weiter.

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Mitte letzten Jahres soll G. einer 17-jährigen Praktikantin ohne deren Wissen starke Beruhigungsmittel in einen Cocktail gemischt haben. Dann habe er die junge Frau missbraucht und fotografiert. Im Verlauf des Prozesses gesteht G., der Anblick bewusstloser Frauen errege ihn sexuell.

17-Jährige ahnt nichts von der Gefahr

Ihr Verhältnis soll freundschaftlich gewesen sein. Das Mädchen ist Praktikantin in dem Bremer Altenheim, in dem auch Christian G. arbeitet. Ende vergangenen Jahres lädt sie der 38-Jährige zu sich nach Hause zu einem Cocktailabend ein. Die 17-Jährige ahnt nichts, stimmt dem Treffen zu.

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Der Pfleger mixt ihr einen Cocktail und mischt heimlich zwei bis drei Tabletten eines starken Beruhigungsmittels hinein, die er aus Heim mitgenommen hat. Schon nach wenigen Schlucken bemerkt die 17-Jährige, dass etwas nicht stimmt, muss sich übergeben. Doch sie kann sich nicht mehr selbst aus ihrer misslichen Lage befreien, bricht auf dem Sofa bewusstlos zusammen.

Christian G. klebt ihr dann sogar noch ein starkes Schmerz-Pflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl auf. Anschließend vergeht er sich an ihr, berührt sie im Intimbereich und fotografiert das Mädchen. Dann legt er sich schlafen. Bis es an seiner Tür klingelt.

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GPS-Standort ist ihre letzte Chance

Für die 17-Jährige ist es die Chance. Während Christian G. schläft, kommt das Mädchen zu sich. Trotz der Beruhigungsmittel gelingt es ihr, einen Hilferuf zu in ihr Handy zu tippen. Mehreren Freundinnen schreibt sie eine Nachricht – und schickt ihnen ihren GPS-Standort.

Alarmiert fahren zwei Freundinnen des Mädchens zu der Adresse, klingeln bei dem Angeklagten und er öffnet tatsächlich die Tür. Als sie ihre Freundin sehen, holen sie diese sofort aus ihrer misslichen Lage. Die 17-Jährige kann nicht mehr gehen, sei auch im Auto immer wieder weggedämmert. Sie kommt ins Krankenhaus, verbringt eine Nacht auf der Intensivstation, bis es ihr besser geht.

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Gepunschter Drink auch für Ex-Freundin

Es ist womöglich nicht das erste Mal, dass Christian G. einer Frau heimlich Beruhigungsmittel verabreicht haben könnte. In einem weiteren Fall konnte dem 38-Jährigen der versuchte Mord an seiner Ex-Freundin nicht nachgewiesen werden. Ihr soll er Beruhigungsmittel verabreicht haben, woraufhin die Geschädigte einen Autounfall hatte. Von diesem Vorwurf wurde G. vor dem Landgericht freigesprochen.