Bei zu wenig Netz
Welche Änderung jetzt greift, wenn euch euer Anbieter im Stich lässt

Die Leistung vom Mobilfunknetz ist eine Katastrophe?
Noch in diesem Jahr soll es ein Minderungsrecht für Mobilfunkverträge geben. Welche Rechte Kundinnen und Kunden erhalten und warum es bereits Kritik an der Umsetzung gibt.
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Mobilfunk-Minderungsrecht seit 2021 nicht umgesetzt
Noch in diesem Jahr sollen Mobilfunkkunden einen Rechtsanspruch erhalten, wenn ihr Handynetz zu lahm ist.
Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt zwar schon seit Ende 2021. Bisher fehlt dafür aber ein nötiges Internet-Messinstrument. Die Bundesnetzagentur kündigte endlich an, dieses Messinstrument 2024 zur Verfügung zu stellen.
Verbraucherschützer hatten der Behörde bereits Untätigkeit vorgeworfen. „Seit Ende 2021 gilt bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit einem Messtool praktikabel machen sollte - aber weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle“, sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Interessant: Bereits im Dezember 2021 trat das überarbeitete Telekommunikationsgesetz in Kraft, das die Position der Verbraucher gegenüber den Internetanbietern stärkt. In dem Produktinformationsblatt von Mobilfunk-Verträgen müssen die Anbieter den geschätzten Maximalwert für Downloads und Uploads angeben. Gibt es „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen“ zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlichen Leistung, hat der Verbraucher Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder auf eine geringere Zahlung. Die Netzagentur muss hierfür dem Gesetz zufolge einen Überwachungsmechanismus - auch Messtool genannt - erstellen, um den Anspruch auf Minderung technisch zu ermitteln.
Für das Festnetz tut die Netzagentur dies bereits. Auf breitbandmessung.de kann der Verbraucher entsprechende Tests vornehmen, die allerdings aufwendig sind und seither nur wenig genutzt werden. Mit dem Messergebnis - sollte es das Minderungsrecht bestätigen - kann der Verbraucher dann an seinen Anbieter herantreten. Stellt sich der Anbieter quer, geht der Fall zum Amtsgericht - und dort hat der Verbraucher auf Basis des Messprotokolls gute Karten.
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Kritik von Mobilfunkfirmen an neuem Minderungsrecht
Die Telekommunikationsanbieter sind von dem Minderungsrecht wenig begeistert. Sie verweisen darauf, dass sie Milliarden in den Ausbau ihrer Netze gesteckt haben und diese stetig besser werden.
Doch auch wenn der Empfang tatsächlich besser wird: In manchen Gegenden hapert es aber - und wer ausgerechnet in so einer Gegend lebt oder arbeitet, dem bringt es wenig, dass der Netzausbau insgesamt in Deutschland vorankommt.
Verbraucherschützer bemängeln auch eine Diskrepanz zwischen Schein und Sein: Verträge versprächen viel zu oft viel zu viel, sagt Flosbach. Immer wieder meldeten sich Bürger bei der Verbraucherzentrale und beklagten Defizite im Handynetz. „Bisher kommen sie nicht vorzeitig raus aus dem Vertrag, selbst wenn er ihnen kaum noch was bringt und sie einen Vertrag bei einem anderen Netzbetreiber brauchen, um an ihrem Wohn- oder Arbeitsort gute Verbindungen zu haben.“ Vorzeitige Kündigungen oder geringere Monatszahlungen wären Druckmittel, damit Anbieter auch in dünn besiedelten Gegenden stärker ausbauten, sagt der Verbraucherschützer.
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So soll das Mobilfunk-Messtool funktionieren
Für ein Minderungsrecht sollen künftig 30 Messungen nötig sein, die sich auf fünf Tage verteilen. In städtischen Bereichen müssen mindestens 25 Prozent des geschätzten Übertragungsmaximalwerts erreicht werden, in halb städtischen Bereichen 15 Prozent und auf dem Land zehn Prozent.
Wer also in einer Großstadt laut Produktinformationsblatt seines Handyvertrags eine Download-Maximalgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde zugesichert bekommen hat, muss eine Datenübertragung von mindestens 25 Megabit haben.
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Branchenexperten sehen die Messungen allerdings kritisch. Solche Messungen seien wesentlich anspruchsvoller als im Festnetz, sagt Frederic Ufer vom Internet-Branchenverband VATM. „Der Mobilfunkanbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Verbindungsqualität des Kunden, die von verschiedenen Faktoren wie dem Aufenthaltsort des Kunden, der Netzauslastung in der Funkzelle oder auch dem Wetter abhängt.“
Dennoch seien die Firmen verpflichtet, eine „geschätzte maximale Bandbreite“ anzugeben, die nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden könne. Sein Vorschlag: In Bezug auf ein rechtssicheres Messverfahren sollte eine ausgewogene Lösung gefunden werden. (dpa/aze)