Forscher ordnet Missbrauchs-Urteil gegen Vater ein
Sind Verbrechen im Schlaf möglich?

Vergewaltigung im Schlaf - ist das möglich?
Das zumindest behauptet ein Ex-Staatsanwalt aus Lübeck, der seinen Sohn missbraucht hat, während er angeblich schlafwandelte. Das Gericht glaubt ihm nicht. Er wird Mittwoch (14. Februar) zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Aber kann man im Schlaf zum Täter werden? RTL hat mit einem Schlafexperten gesprochen.
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Straftaten im Schlaf sind möglich
Es ist März 2019, ein Ex-Staatsanwalt aus Lübeck geht in das Schlafzimmer seines achtjährigen Sohnes und missbraucht ihn. Er zeigt sich selbst an, nachdem sich der Junge seiner Mutter anvertraut. Doch seine Begründung für die Tat ist ein Schock. Denn während des Missbrauchs will der damals 52-Jährige geschlafwandelt sein. Die Kammer glaubt der Version des Angeklagten in zweiter Instanz nicht. Er erhält eine Bewährungsstrafe. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Können wir wirklich Straftaten begehen, während wir schlafen?
Ganz klar „Ja!“, sagt Markus Specht, psychologischer Psychotherapeut und Leiter des Schlafzentrums der DKD Wiesbaden im Gespräch mit RTL.
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Schlafwandler haben eine Amnesie
„Weil man dann teilweise sehr komplexe Bewegungsabläufe macht. Man zieht sich an, man sortiert den Kleiderschrank, man verlässt das Haus. Das kann bis hin zu einer möglichen Straftat gehen“, erklärt der Experte. Das Gehirn selbst schläft, aber der Körper bewege sich, so Specht weiter. Es seien vor allem Dinge, die ganz automatisiert abliefen, wie Essen zuzubereiten, erklärt er.
Aber daran erinnern kann sich der Schlafwandler hinterher nicht mehr. „Wenn unser Kopf im Schlafzustand ist, dann haben wir eine Amnesie. Also wir wissen dann nicht, dass wir das tun und dass wir das getan haben danach“, so Specht.
Aber kann es wirklich soweit gehen, dass man zu einer Vergewaltigung fähig ist? Auch hier, ein klares Ja.
Im Video: Ex-Staatsanwalt vor Gericht - Missbrauchte er schlafwandelnd seinen Sohn?
Sexomie ist eine bekannte Tiefschlaf-Störung
Und auch sexuelle Handlungen können Menschen in diesem Zustand ausführen. Bekannt ist diese Art des Schlafwandels unter Sexomie. „Da werden körperliche Aktivitäten, sexuelle Handlungen ausgeübt, aber eben an einer Person, die das nicht will, nämlich dem Partner“, so der Schlafforscher. Genau mit dieser Art der Tiefschlaf-Störung hatte sich der Ex-Staatsanwalt verteidigt. Jedoch ohne Erfolg.
Zumindest wissenschaftlich gesehen sind aber Straftaten im Schlaf durchaus möglich.
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