Bayern prüft, Hessen zahlt später, Berlin zögertÜppige Nachzahlungen: Warum sich Lehrer, Polizisten und andere Beamte jetzt freuen können

Lehrer, Politiker und weitere Beamte in Nordrhein-Westfalen profitieren im Dezember bereits von der Nachzahlung höherer Familienzuschläge. Nun wollen andere Bundesländer nachziehen – mit unterschiedlichen Strategien.
Erhöhungen greifen ab dem 1. Dezember in NRW
Beamte mit Kindern dürfen sich schon ab Dezember über einen Geldsegen freuen. Allerdings vorerst nur in Nordrhein-Westfalen. Doch das soll sich nun ändern. Grund dafür, ist die Nachzahlung eines höheren Familienzuschlags für Lehrer, Politiker und andere Arbeitnehmer mit Beamtenstatus. So sollen in NRW nun die vergangenen elf Monate nachgezahlt werden.
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In Zahlen ausgedrückt, liest sich das wie folgt: Beamte mit nur einem Kind kommen auf einen Wert von bis zu 4.550 Euro. Haben sie sogar zwei Kinder, können sich Beamte auf maximal 10.170 Euro freuen. Allerdings ist neben der Zahl der Kinder auch die sogenannte Mietenstufe, in der der Wohnsitz der Anspruchsberechtigten liegt, ein Berechnungsindikator. Heißt im Klartext: Je höher die Mietenstufe, desto höher fallen die Auszahlungen aus. In einigen Fällen ergeben sich daraus also sogar niedrige fünfstellige Summen.
Gedeckt ist das Vorgehen des Ministeriums von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Schließlich müsse der Staat seine Beamten so besolden, dass ein vergleichbarer Lebensstandard ungeachtet vom Wohnort möglich ist.
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Andere Bundesländer wollen schnellstmöglich nachziehen
Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter bei der Nachzahlung höherer Familienzuschläge. Nun wollen andere Bundesländer nachziehen – allerdings soll es bei der Umsetzung und dem Zeitpunkt der Auszahlung zu regionalen Unterschieden kommen. Die unterschiedliche Besoldungskultur der Bundesländer führt zur Abwanderung von Beamten. Damit soll nun Schluss sein.
Denn laut dem statistischen Bundesamt gibt es in Deutschland ungefähr 5,1 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Knapp 1,7 Millionen davon sind Beamte, Richter und Politiker. Sie können künftig von den Zuschüssen profitieren.
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Bayern prüft – Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr

Eine Erhöhung der Besoldung ist in Bayern wurde bereits zum Beginn des aktuellen Kalenderjahres beschlossen. Ab dem 1. Dezember sollen auch in Bayern höhere Gehälter für Beamte gezahlt werden – nämlich um 2,8 Prozent pro Monat. Laut Landesamt für Finanzen wird derzeit aber noch über die Höhe und das Datum einer möglichen Alimentation bzw. wohnortgekoppelter Nachzahlung höherer Familienzuschläge diskutiert.
Das Gesetz in NRW dient dem Gesetzesentwurf in Bayern als Vorbild: „Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag“, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung im September. Mit einem finalen Ergebnis ist aber in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, derzeit wird geprüft.
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Baden Württemberg möchte rückwirkend sogar für drei Jahre zahlen
Auch in Baden-Württemberg steigt der Familienzuschlag für Beamte bereits zum Monatswechsel um 2,8 Prozent. Der ehebezogene Teil des Familienzuschlages steigt nur leicht von 155 Euro (bis zum Dezember) auf 159 Euro (ab Dezember) monatlich. Beamte mit kinderreichen Familien erhielten im vergangenen Dezember noch knapp 408 Euro (für das dritte Kind und jedes weitere jeweils), nun steigt der Wert auf 750 Euro. Das geht aus Formularen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württembergs hervor.
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Das Bundesland plant laut eigenen Angaben außerdem, seine Beamten sogar rückwirkend entschädigen. Da die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes im Mai 2020 veröffentlicht wurden, entspricht die Entschädigung dann wohl einem Zeitraum von knapp zweieinhalb Jahren.
Hessen zahlt ab dem 1. April mehr Geld

Erst kürzlich wurde im hessischen Landtag kontrovers über die künftige Besoldung von Beamten diskutiert. Ausschlaggebend dafür, war die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die derzeitigen Bezüge seien verfassungswidrig. Die bisherige Bezahlung von hessischen Beamten sei im Zeitraum von 2012 bis 2020 nicht ausreichend gewesen. Damit liegt ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor.
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So dürfen sich circa 188.000 Beamte und Pensionäre in Hessen ab dem 1. April trotzdem über mehr Geld freuen. Sie bekommen fortan eine um drei Prozent erhöhte Besoldung. Im Jahr 2024 steigt die Besoldung erneut um weitere drei Prozent. Der hessische Beamtenbund dbb fordert allerdings vier Prozent. Ob es ebenfalls zu einer Nachzahlung kommt, kann erst in knapp zwei Jahren durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Nur Karlsruhe kann über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen urteilen. Die Entscheidung wird erst in etwa zwei Jahren erwartet.
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Berlin erhöht, verzichtet aber auf rückwirkende Zahlungen
Auf Änderungen, die nicht direkt wieder nachjustiert werden sollen, setzt Berlin. Die Hauptstadt entschied sich vor wenigen Tagen für die Erhöhung der Besoldung. Das entsprechende Gesetz ist bereits vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden. Ab Dezember wird demnach eine Grundgehaltserhöhung von 2,8 Prozent für Beamte in Kraft treten. Außerdem werden auch die Familienzuschläge in den Stufen 1 bis 3 um 2,8 Prozent angehoben. Demnach profitieren Ehepaare (Stufe 1) monatlich nur marginal sie erhalten nun knapp 143 statt 139 Euro.
Aber auch Alleinstehende bzw. Ehepaare mit einem oder zwei Kindern (Stufe 2 und 3) bekommen mehr Geld. Anders als in NRW, wo besonders kinderreiche Familien von den Familienzuschüssen profitieren, hat sich Berlin gegen Erhöhungen für Beamte mit drei oder auch mehreren Kindern entschieden. Hier ergaben die Berechnungen, dass kinderreiche Familien „amtsangemessen besoldet sind“, wie aus dem Refentenentwurf hervorgeht. Auf eine rückwirkende Nachzahlung verzichtet das Bundesland Berlin, wie die Senatsverwaltung für Finanzen bestätigt. Zudem greift die Besoldungs-Erhöhung in auch für pensionierte Beamte.
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2,8 Prozent heißt es auch in Brandenburg
Auch Brandenburg passt die Gehälter seiner Beamten an. Alle Betroffenen erhalten ab dem 1. Dezember ebenfalls einen Lohnzuwachs von 2,8 Prozent. Die rückwirkende Nachzahlung von höheren Familienzuschlägen sind im neuen Besoldungsgesetz nicht erwähnt.
Armutsforscher: Zahlungen schaffen zusätzliche Kluft

Armutsforscher Christoph Butterwegge sagte der „Rheinischen Post“ angesichts dieser Zahlungen: „Wenn der Staat schon Beamten mit Kindern gemäß dem Alimentationsprinzip an Orten mit hohen Wohnkosten entsprechende Zuschüsse gewährt, sollte er dieses Prinzip auch auf andere Familien anwenden: Dann gäbe es beim Kindergeld oder bei einer eventuellen Kindergrundsicherung mehr Geld, wenn die Familie an einem Ort mit hohen Wohnkosten lebt.“ (dpa, rdr)
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