Regeln für einen genüsslichen FlugWelche Snacks dürfen eigentlich ins Handgepäck?
Immer mehr Bundesländer starten in die Sommerferien. Zahlreiche Urlauber strömen an die Flughäfen. Und damit die Reise dort genauso entspannt startet, wie man es sich wünscht, sollte man einige Punkte unbedingt beachten. Denn schon die Kontrolle eines Handgepäcks kann zu unerwünschten Diskussionen führen. Dort befinden sich nämlich manchmal Dinge drin, die da gar nicht rein dürfen – und so kann auch Ihre Nervennahrung schnell mal Ihren letzten Nerv rauben!
Was ins Handgepäck darf, was Sie unbedingt dort einpacken sollten und was lieber nicht, zeigt Ihnen RTL-Reporterin Sophia Haak im Video.
Lese-Tipp: Pilot lüftet Geheimnisse, damit WIR besser fliegen
Essen im Handgepäck: Diese Snacks sind erlaubt!

Grundsätzlich gilt: Verpflegung wie belegte Brötchen, Süßgebäck oder Kuchen, die Sie an Bord verzehren, kann problemlos im Handgepäck mit in das Flugzeug genommen werden. Dasselbe gilt für Obst und Gemüse.
Bei außereuropäischen Flügen sollten Sie sich beim Auswärtigen Amt aber unbedingt über die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren. So darf in einigen Länder außerhalb der EU zum Beispiel kein Getreide oder Obst eingeführt werden. Dieses kann auch das Gepäck betreffen!
Werden die Lebensmittel jedoch schon während des Fluges verzehrt, gibt keine Probleme.
Wichtig: Lebensmittel werden zum Teil als „flüssige Konsistenz“ angesehen, zum Beispiel: Nutella, Frischkäse oder Streichwurst. Das heißt, wenn Sie vorhaben, diese in Behältnissen und nicht direkt auf dem Brot mit ins Flugzeug zu nehmen, gilt hier eine 100-ml-Beschränkung.
Wie viel Flüssigkeit darf ins Handgepäck?
Für die Mitnahme von Flüssigkeiten gibt es eine einheitliche EU-Richtlinie. Somit gilt sie für alle Flüge, die von einem EU-Land (und der Schweiz) abgehen. Inzwischen wird diese Regelung jedoch in fast allen Ländern der Welt so gehandhabt.
Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältnissen von max. 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden.
Unter diese Richtlinie für Flüssigkeiten im Handgepäck fallen auch Cremes, Deodorants, Lotionen, Zahnpasta, Parfüm und Mascara. Die 100-ml-Behälter* müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel* verpackt sein.
Pro Person ist nur ein Beutel zulässig, der verschlossen sein muss
Bei der Sicherheitskontrolle muss dieser Beutel separat vorgezeigt werden. Deshalb sollten Sie ihn schon vor der Kontrolle rauslegen. Das spart Ihnen und den anderen Fluggästen in der Schlange viel Zeit.
Wichtig: Die Behältnisse, in denen Sie die Flüssigkeiten aufbewahren dürfen maximal 100 ml fassen. Das heißt, eine größere Tube oder Flasche, die aber nur halb gefüllt ist, ist nicht erlaubt.
Praxis-Tipp: Damit Sie nicht im Duty-Free-Shop zu den sehr viel teureren Getränken greifen müssen (und auch im Sinne der Nachhaltigkeit) können Sie Ihre eigene (leere) Trinkflasche* mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen. Im Warteraum vor dem Einstieg können Sie diese dann am Waschbecken ganz einfach mit Wasser auffüllen und mit ins Flugzeug nehmen.
Sonderregelung für Babynahrung

Wo Regeln sind, gibt es selbstverständlich auch Sonderregelungen. Reisen Sie mit einem Kleinkind unter drei Jahren, dürfen Sie Kleinkindnahrung und die Getränke, die für die Länge der Reise benötigt werden, ohne Probleme mitnehmen. Die 100-ml-Regelung gilt hier nicht.
Wichtig: Die (Baby-)Nahrung darf nur im geschlossenen Originalbehälter mit an Bord. Dasselbe gilt für Spezialnahrung, beispielsweise bei Zöliakie.
Nicht vergessen! Getränke und Nahrung für das Baby müssen zwar nicht in separate Beutel verpackt werden, aber trotzdem bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Deshalb sollten Sie sie griffbereit haben, um Verzögerungen in der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Lese-Tipp: Mit dem Baby verreisen: Tipps für den ersten Urlaub
Jetzt sind Sie gefragt!
Was ist mit Make-up oder Puder?
Grundsätzlich müssen Sie auf Schminkutensilien im Flugzeug nicht verzichten. Aber Sie müssen darauf achten, dass Sie bei flüssigen, cremigen oder gelartigen Produkten ebenfalls nur Behältnisse bis 100 ml verwenden dürfen.
Somit fallen auch Make-up, Mascara und Nagellack unter die Mengenbeschränkung. Und Sie müssen daran denken, dass ALLES, was Sie an Flüssigkeiten mitnehmen, in den 1-Liter-Beutel passen muss.
Lese-Tipp: DAS steckt hinter den Flugzeug-Regeln
Dürfen Nagelschere, Feuerzeug und Rasierer mit ins Handgepäck?
Für Klingen jeglicher Art gilt in Deutschland: maximal sechs Zentimeter Länge. Das heißt, lange Nagelfeilen sollten lieber draußen bleiben. Nagelscheren und -knipser dagegen sind erlaubt. Nassrasierer dürfen im Handgepäck mit, Elektrorasierer auch, reine Rasierklingen nicht. Auch Feuerzeuge und Streichhölzer sind jeweils eines pro Passagier erlaubt. Allerdings dürfen Sie sie nicht im Handgepäck verstauen, sondern müssen sie am Körper tragen. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeuge sowie Streichhölzer allerdings verboten. Dasselbe gilt für E-Zigaretten. Sie dürfen die am Körper mit sich führen. Im Aufgabegepäck hingegen darf man sie nicht erst transportieren, da der Akku sich entzünden könnte und somit ein Brandrisiko darstellt.
Wichtig: Im Ausland sieht die Regelung jedoch anders aus. So sind beispielsweise bei Flügen in oder aus den USA sämtliche Klingen und Messer verboten. Und auch die Streichholz-Regelung wird dort anders gehandhabt. Deshalb sollten Sie sich vor dem Flug unbedingt nach den landesspezifischen Richtlinien zu den Handgepäckbestimmungen erkundigen. Oder den Rasierer und die Nagelschere einfach in den Koffer packen.
Lese-Tipp: Ärger im Urlaub? Ein Rechtsanwalt gibt Tipps!
Medikamente im Handgepäck: darauf müssen Sie achten
Alle Medikamente in fester Form, wie Tabletten, sind im Handgepäck während der Flugreise ohne Einschränkungen erlaubt. Bei flüssigen Medikamenten wie Salben und Cremes gelten folgende Vorschriften: für Medikamente, die während des Fluges nicht benötigt werden, gilt die 100-ml-Regel.
Medikamente, die der Passagier während der Flugreise einnehmen muss, müssen nicht in einem Beutel verpackt sein, jedoch bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls separat vorgelegt werden.
Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:
Medikamente sollten mit dem Namen des Patienten und der individuellen Dosierungsangabe beschriftet sein. Dies wird meist standardmäßig in der Apotheke, durch einen Aufkleber, vorgenommen
Eine persönliche Bescheinigung des Arztes für benötigte Medikamente und Spritzen, zum Beispiel für Diabetiker, ist empfehlenswert
Für rezeptpflichtige Medikamente empfiehlt sich zudem, einen Medikamentenpass mitzuführen, auf dem Ihr Name sowie alle wichtigen Angaben zum jeweiligen Mittel vermerkt sind
Lese-Tipp: Sommerzeit ist Urlaubszeit! Das gehört in die Reiseapotheke
Übrigens: Das sollten Sie IMMER im Handgepäck verstauen
In der Regel kommt das Gepäck an, wenn auch eben manchmal verspätet. In diesem Fall wird es meist direkt zur Unterkunft gebracht oder kann am Flughafen abgeholt werden. Um in der ersten Zeit dennoch nicht völlig aufgeschmissen sind, sollten Sie folgende Sachen stets im Handgepäck bei sich tragen:
Papiere:
Ausweis, Portemonnaie, Kredit- und EC-Karten, Auslandskrankenversicherungsnachweis sowie die Reiseunterlagen sollten Sie immer im Handgepäck aufbewahren.
Elektronikartikel:
Auch das Handy, Laptop, Kopfhörer, Ladegerät und gegebenenfalls eine Powerbank sind Dinge, die Sie im Handgepäck verstauen sollten.
Notfall-Kleidung:
Packen Sie Kleidung für wenigstens zwei Tage in Ihr Handgepäck. Dazu zählt neben frischer Unterwäsche, Socken, Shirts und Hose je nach Reiseziel auch Badekleidung wie Bikini oder Badehose. Ein XXL-Schal ist ein echter Allrounder und hilft bei Fröstel-Alarm an Bord oder abends am Urlaubsziel.
Diejenigen, die mit jemandem zusammen verreisen, können ihre Koffer darüber hinaus auch „gemischt“ packen. Wenn ein Koffer abhanden kommt, können sich beide aus dem anderen bedienen.
Hygieneartikel:
Immer dabei haben sollten Sie außerdem eine Zahnbürste, Zahnpasta und Taschentücher. Darüber hinaus bieten sich Seife, Deo und Desinfektionsmittel an.
Medikamente:
Wer regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte diese ebenfalls unbedingt im Handgepäck unterbringen. Wichtig zu wissen: Für verschreibungspflichtige Medikamente ist eine ärztliche Bescheinigung nötig.
Darüber hinaus sollten Sie immer Kopfschmerztabletten, Nasenspray gegen trockene Luft UND Ohrendruck im Flieger und gegebenenfalls Augentropfen dabei haben. Letzteres gilt vor allem für Kontaktlinsenträger.
Kontaktlinsenlösung beziehungsweise Brille:
Auch die Kontaktlinsenlösung sollten Sie immer im Handgepäck aufbewahren. Vor allem dann, wenn Sie nicht zu einem Städtetrip, sondern einer Fernreise, Trekkingtour oder ähnlichem aufbrechen. Wer aus Platzgründen nicht die ganze Flasche ins Handgepäck packen möchte, kann ein Behältnis mit Kontaktlinsenmittel einpacken. Wer eine Brille hat, die er nicht ständig trägt, sollte auch diese im Handgepäck verstauen.
Generell darf das Handgepäck laut IATA (International Air Transport Association), bei der etwa 250 Luftfahrtgesellschaften Mitglied sind, nicht größer als 55 cm x 40 cm x 20 cm sein. Griffe und Rollen sind dabei inbegriffen. Das Maximalgewicht darf wiederum acht Kilogramm nicht überschreiten. Bei den meisten Airlines dürfen Sie darüber hinaus ein zweites Gepäckstück mit in die Kabine nehmen, dass jedoch maximal zwei Kilogramm wiegen darf. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der sie fliegen.
Lese-Tipp: Koffer weg - was tun? Ihre Rechte bei verlorenem, beschädigtem und verspätetem Gepäck
*Wir arbeiten in diesem Beitrag mit Affiliate-Links. Wenn Sie über diese Links ein Produkt kaufen, erhalten wir vom Anbieter eine Provision. Für Sie entstehen dabei keine Mehrkosten. Wo und wann Sie ein Produkt kaufen, bleibt natürlich Ihnen überlassen.