Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt

Koffer weg - was nun? Wie Sie bei Flughafen-Ärger richtig handeln

Es ist DAS Worst-Case-Szenario im Urlaub! Der Koffer geht beim Flug verloren, kommt erst Wochen später an oder fliegt erst gar nicht mit. Aber auch beschädigtes Gepäck kann für eine Menge Ärger sorgen. Wir erklären Ihnen, was Ihre Rechte als Passagier sind, wenn die Fluggesellschaft die Koffer verbummelt oder beschädigt.

Anzahl hat sich „fast verdoppelt“!

Regelmäßig veröffentlicht die Sita, ein Luftfahrt-Kommunikationsdienst, Daten zu fehlgeleitetem, gestohlenem und beschädigtem Gepäck. Während sie im Jahr 2020 einen Niedrigstand meldete, sehen die Zahlen für 2022 umso düsterer aus! Demnach habe sich die Zahl der falsch beförderten Gepäckstücke von 2021 auf 2022 fast verdoppelt – pro 1.000 Fluggäste auf 7,6.

Lese-Tipp: Worst Case im Urlaub vermeiden! Fünf Tipps zum Schutz vor Koffer-Verlust

Als Gründe für diesen massiven Anstieg werden erstens der Mangel an qualifiziertem Personal, zweitens die Wiederaufnahme des internationalen Reiseverkehrs und drittens die damit einhergehende Überlastung der Flughäfen genannt.

Mein Koffer ist weg: Was tun, wenn man selbst betroffen ist?

Auch wenn die Hoffnung besteht, dass sich die Situation an Flughäfen in diesem Jahr gebessert hat, ist es im Ernstfall gut, wenn man weiß, was zu tun ist!

  • Bei der Aufgabe Ihres Gepäcks erhalten Sie eine Registrierungsnummer – diese sollten Sie niemals wegwerfen. Es ist sozusagen das Flugticket Ihres Koffers, das Sie im Ernstfall benötigen

  • Melden Sie Ihren Verlust umgehend am „Lost and Found“-Schalter des Flughafens (diese befinden sich meist in der Ankunftshalle)

  • Hier benötigen Sie die Registrierungsnummer Ihres Koffers und Ihr Ticket, damit das Personal nachvollziehen kann, welche Route Sie geflogen sind.

  • Wie sieht der fehlende Koffer aus? Ist es ein gängiges Model einer bestimmten Marke? Beschreiben Sie den Koffer so genau wie möglich

  • Im Anschluss müssen Sie eine Adresse angeben, an die Ihr Gepäck geliefert werden soll - zum Beispiel die Adresse Ihres Hotels. Auch eine Telefonnummer ist nützlich, falls es Nachfragen gibt

  • Ist Ihr Koffer verschlossen, werden Sie wahrscheinlich nach den Schlüsseln oder der Kombination gefragt (keine Sorge, das sind Bestimmungen des Zolls).

  • Dann erhalten Sie eine Referenznummer

  • Ihr Koffer wird kostenfrei bis vor die Haustür geliefert. Bei der Auslieferung der wieder gefundenen Gepäckstücke haben alle ausländischen Passagiere, die nicht ihre Heimatadresse angeben, Priorität

  • Die Airlines bieten betroffenen Fluggästen für den Übergang verschiedene Möglichkeiten: Beispielsweise gibt es ein Set mit diversen Toilettenartikeln und Unterwäsche, Restaurant- und Hotelgutscheinen und teilweise sogar Gutscheinen für den Einkauf von Textilien - das ist abhängig von der Fluggesellschaft

  • Ist der Koffer auch nach fünf Tagen nicht aufgetaucht, muss leider noch mehr Papierkram erledigt werden. Wieder stehen Formalitäten wie die Beschreibung des Gepäcks im Vordergrund. Taucht das Gepäck gar nicht wieder auf, wird der Zeitwert von Koffer und Inhalt ersetzt

  • Bleibt der Koffer dauerhaft verschwunden, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz, allerdings in Höhe von maximal 1.400 Euro, laut dem sogenannten Montrealer Übereinkommen. Deswegen sollte man Wertgegenstände wie Laptops, Tablets, Fotokameras, Schmuck, Bargeld, aber auch wichtige Medikamente besser als Handgepäck mit in den Flieger nehmen

  • Als Entschädigung für die verpatzte Urlaubszeit können Pauschalreisende zudem eine Minderung des Reisepreises verlangen

Lese-Tipp: "Ihre Flugzeiten haben sich geändert" - was Reiseveranstalter dürfen und was nicht

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Ihre Rechte bei verspäteten Koffern

Nicht nur bei Verlust oder Beschädigung hat man Anspruch auf Entschädigung, sondern auch bei Gepäckverspätung. Passagiere haben das Recht, im Urlaub notwendige Artikel wie Kleidung und Hygieneartikel auf Kosten der Airline einzukaufen, um die Zeit zu überbrücken, bis das verspätete Gepäck doch noch eintrifft.

Aber Vorsicht: Es geht dabei nur um Notkäufe. Wer als Ersatz zum Beispiel teure Anziehsachen shoppt, muss längst nicht alle Kosten zurück erstattet bekommen. Auch müssen alle Quittungen aufbewahrt werden, um die Ausgaben belegen zu können. Manche Fluggesellschaften bieten im Falle einer Koffer-Verspätung am Gepäckverlust-Schalter auch Notfall-Sets an.

Mein Koffer kommt beschädigt an. Was nun?

Bei der Gepäckabfertigung muss es schnell gehen, da können kleine Kratzer schon einmal passieren. Doch was tun, wenn größere Dellen im Koffer sind, der Reißverschluss nicht mehr funktioniert, Kofferräder beschädigt sind oder sogar der Griff weg ist?

Dann sollten Fluggäste den Schaden umgehend am Flughafen melden – am besten bei der jeweiligen Airline. Denn bei größeren Schäden hat man durchaus einen Anspruch auf Entschädigung. Auch hier gilt laut Montrealer Übereinkommen die Obergrenze von maximal 1.400 Euro pro Passagier.

Bei der Schadensmeldung muss der entsprechende Schaden genauestens dokumentiert werden. Machen Sie am besten auch Fotos vom Koffer. Denn es werden nur Schäden ersetzt, wenn der Airline die Schuld nachgewiesen wird.

Lese-Tipp: Sicherheitskontrolle mit Termin: Wir erklären, wie's geht!

Tipp: Wenn am Schalter gerade keiner ist, hat man eine Frist von sieben Tagen, um den Vorfall nachträglich zu melden.

Ärger mit dem Handgepäck?

Auch bei der Mitnahme vom Handgepäck kann es zum Ärger kommen, weil man nicht weiß, was alles mit in den Flieger darf. Unsere Tipps für das richtige Packen des Handgepäcks helfen Ihnen dabei:

  • Nur Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen von max. 100 ml. Diese müssen in verschließbaren, gut transparenten Beuteln verpackt sein (Wichtig: Die Gesamtmenge darf max. einen Liter betragen)

  • Darunter fallen nicht nur Flüssigkeiten, sondern auch Make-up, Mascara und Nagellack

  • Klingen jeglicher Art (z.B. Nagelfeile) dürfen max. sechs Zentimeter lang sein

  • Nassrasierer dürfen ins Handgepäck, Rasierklingen nicht

  • Ein Feuerzeug und eine Streichholzpackung ist pro Person erlaubt - muss allerdings am Körper und nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Dasselbe gilt für die E-Zigarette

  • Babynahrung darf nur in geschlossenen Originalbehältern mit an Bord

  • Medikamente sind erlaubt. Bei flüssigen Medikamenten wie Cremes oder Salben gilt die 100-ml-Regel

Probleme mit Gepäck, Hotel und Co.? Melden Sie sich bei uns!

Per Mail an urlaubsretter@rtl.de oder per Telefon unter +49 221 45612345.