"Basisschutz" bleibt bestehenDiese Corona-Regeln gelten ab dem 2. April in Hessen
Die Hessische Landesregierung hat heute die neuen Corona-Regeln der Bundesregierung angepasst und beschlossen. Ab dem kommenden Wochenende gelten dann die sogenannten Basisschutzmaßnahmen, die die Masken-und Testpflicht in bestimmten Bereichen festlegen. Die Regeln gelten ab dem 2. April 2022 und enden am 29. April 2022.
Die Hotspot-Regelung ist nicht umsetzbar

Die Basisschutzmaßnahmen sehen eine Maskenpflicht und Testvorgabe in bestimmten Bereichen vor. Diese seien das beste Mittel, um Neuinfektionen möglichst gering zu halten: „Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen Maske zu tragen und sich vorher zu testen. Das gilt ganz besonders, wenn man ältere oder vorerkrankte Personen trifft, die bei einer Infektion mit einem schweren Verlauf rechnen müssen“, so Kai Klose (Grüne).
Die im Bundesgesetz verfasste Hotspot-Regelung ist nach Auffassung der Hessischen Landesregierung nicht umsetzbar und „eine rechtssichere Regelung“ sei nicht möglich. „Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um soweit möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen“, so der Ministerpräsident und der Gesundheitsminister.

Das gilt ab dem 2. April in Hessen
Maskenpflicht:
in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten)
in Alten- und Pflegeheimen
bei Pflege- und Rettungsdiensten
in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Testpflicht:
für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften
Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich
Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet
Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden
Quarantäne
Die bisherige Verpflichtung zur Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlung bestehen
Virologe Martin Stürmer: Maske bis Mai tragen!
Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer hingegen rät weiter zum Tragen von Masken in Innenräumen. Er sieht die Gefahr, dass der Wegfall vieler Corona-Maßnahmen ab diesem Samstag dem Infektionsgeschehen noch einmal einen ordentlichen Schub geben werde, sagt er der Deutschen Presse-Agentur. Man solle in den nächsten Wochen die Maske konsequent weiter tragen, so wie es bisher vorgeschrieben gewesen sei - am besten eine FFP2-Maske. Ab Mai dürfte die Situation dann entspannter sein.
Den Wegfall der Maßnahmen sieht er sehr kritisch, sagt Stürmer mit Blick auf das Infektionsgeschehen: „Wir haben in den letzten Tagen immer wieder Rekordzahlen erlebt, die jetzt auf einem sehr hohen Level stagnieren, und wir haben eine Variante, die sich sehr, sehr gut verbreitet.“ Die Inzidenz dürfte derzeit noch höher liegen, als es die Zahlen zeigten. Es bestehe das Risiko, dass viele Menschen, bei denen die Auffrischungsimpfung oder die Infektion schon etwas länger zurückliegen, sich noch einmal infizieren könnten. Diese Erkrankungen könnten die Infrastruktur beeinträchtigen und auch die Krankenhäuser mehr belasten.
Frankfurter Flughafen kündigt bereits Wegfall der Maskenpflicht an
Mit den anstehenden Corona-Lockerungen entfällt ab Samstag auch die Maskenpflicht in den Terminals des Frankfurter Flughafens. Das teilt der Betreiber Fraport am Freitag mit. Er verweist aber auf die Eigenverantwortung von Fluggästen sowie Besuchern am Airport und empfiehlt, weiterhin Masken zu tragen - besonders dort, wo Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden könnten. „Dazu zählen vor allem der Check-in, die Fluggastkontrollstellen, die Gates sowie die Gepäckausgabe“, erklärt Fraport. Auch in Passagierbussen und der Sky-Line-Bahn, die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 pendelt, sei das Tragen einer Maske sinnvoll.
