„Mein Herz kann nicht lieben“Artur erschlägt seine Oma (100) mit dem Beil, schaut Pornos - dann wählt er den Notruf

Im Gerichtssal
Artur B. versteckt sein Gesicht hinter einer Mappe. Gefühlsregungen zeigt er nicht.
RTL
von Jessica Sander und Jule Jänsch

Immer wieder soll er zugeschlagen haben!
Mindestens 16-mal trifft das Beil Hals und Kopf der 100-jährigen Frau. Sie will sich noch wehren, doch hat keine Chance. Ihr Enkel steht seit Anfang September wegen Totschlags vor Gericht. Seitdem gab es kaum eine Regung von Artur B. Auch heute bei der Urteilsverkündung nicht. Jetzt wird klar, warum.

Angeklagter soll keine Gefühle haben

Liebe und Empathie soll er nicht empfinden können - so das Gutachten über Artur B., das heute im Plädoyer erwähnt wurde – eine Schizotype Persönlichkeitsstörung wird ihm bescheinigt. Der Angeklagte habe laut Staatsanwaltschaft selbst gesagt, sein Herz könne nicht lieben.

Gefühlregungen zeigt er auch am letzten Prozesstag Donnerstagmorgen (21. September) nur zu Beginn, als er den Gerichtsaal betritt. Er versteckt sein Gesicht hinter einer Mappe, will nicht gefilmt werden. Er fordert, die Öffentlichkeit auszuschließen. Dieser Antrag wird abgelehnt. Danach rutscht er sofort wieder in die seit Prozessbeginn bekannte Teilnahmslosigkeit. Während das Plädoyer der Staatsanwaltschaft verlesen wird, hat der Angeklagte seine Augen geschlossen. Er wirkt paralysiert. Selbst als das Urteil fällt, bleibt er regungslos, blickt dieses Mal aber zum Boden.

Schuldig! Sieben Jahre Haft für den Totschlag an seiner Oma – so lautet das Urteil.

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Altenpflegerin soll eigene Oma getötet haben

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Es war nur eine Frage der Zeit

Es sei ein tragisches Aufeinandertreffen zwei kranker Menschen gewesen, so die Staatsanwältin in ihrem Schluss-Plädoyer. Mit der dementen Oma, die zu Aggressionen neigen sollte, auf der einen Seite und dem psychisch kranken Artur B., auf der einen Seite. „Er ist unfähig, Mitleid zu fühlen, was eben dann dazu führt, dass er enthemmt ist, was Gewalttaten angeht“, so Kai Wantzen, Sprecher des Oberlandesgerichts, im Gespräch mit RTL. Eine schicksalshafte Kombination.

Die 100-Jährige lebte zwar zum Tatzeitpunkt Anfang März allein in ihrer Wohnung in Hamburg-Stellingen, war aber auf Hilfe angewiesen. Tagsüber kam der Pflegedienst, ab dem Nachmittag kümmerte sich Enkel Artur B. um die demenzkranke Frau. Es soll laut dpa sein eigener Wunsch gewesen sein. Dafür soll er einen Teil des Pflegegeldes erhalten haben und wurde zusätzlich von seiner Oma finanziell unterstützt, so die dpa weiter.

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Er duscht, isst, schaut Pornos und wählt dann den Notruf

In der Nacht zum 6. März soll dann alles aus dem Ruder gelaufen sein. Laut Staatsanwaltschaft haben sich beide gestritten, weil sie nicht ins Bett gehen wollte. Es soll zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Die 100-Jährige soll sich dann mit einem Handstaubsauger gewehrt haben. Als dieser zu Boden fällt, „sind bei dem Angeklagten die Sicherung durchgebrannt“, so Kai Wantzen. Artur B. soll sie dann mit EINEM Beil-Schlag in den Nacken getötet haben. Danach soll er mindestens weitere 16-mal zugeschlagen haben, so Wantzen.

Es wird ruhig: Er duscht, isst, schaut Pornos und wählt dann den Notruf, um seine Tat zu gestehen.

Artur B. soll von Anfang an kooperiert haben. Mit den sieben Jahren bleibt die Richterin ein Jahr unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß, „weil hier die Kammer zu seinen Gunsten davon ausgehen musste, dass er infolge einer psychischen Erkrankung in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war“, so der Sprecher.

Artur B. wechselt nach Urteilsverkündung noch ein paar Worte mit seiner Anwältin. Aber auch hier zeigt er kaum Gefühlsregungen.

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