Fall der getöteten Zehnjährigen in Wunsiedel
Könnte Lena noch leben? Jugendamt verbot ihr eine Kreuzfahrt mit dem Vater
von Michaela Johannsen und Sarah Heinen
Es ist ein Fall, der immer mehr Kopfschütteln verursacht: Am 4. April wurde Lena in einem Kinderheim getötet. Dort sollte sie aber eigentlich gar nicht sein, sondern auf einem Kreuzfahrtschiff mit ihrem Vater. Alles war genehmigt und gebucht. Dann machte das Jugendamt einen Rückzieher. Warum, weiß Lenas Vater nicht. Aber das ist nur eine von vielen ungeklärten Fragen.
Gutachter befand den Urlaub für richtig und wichtig
Das Jugendamt schaltete offenbar sogar einen Gutachter ein und berücksichtigte dann aber seine Meinung nicht. Es ist ein Fall, der einen sprachlos zurücklasst: Werner Z. lebt getrennt von seiner Frau und wollte mit seiner Tochter Lena eine Kreuzfahrt machen. Die Zehnjährige wohnte in einem Heim, darum brauchte der Vater für die Reise das Einverständnis des Jugendamtes.
Um sicherzugehen, dass dem Kind durch den Urlaub kein Schaden entstehen würde, zog die Behörde einen Gutachter zurate. Dieser gab seine Zusage für die Reise. Mehr noch, er soll zur Anwältin von Lenas Vater gesagt haben, dass diese „alles andere schädlich für das Kind sei.“ Einen Tag später beschloss das Jugendamt aber: Lena darf nicht mitfahren. Eine folgenschwere Entscheidung.
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Lena hätte eigentlich Urlaub auf einem Schiff machen sollen
Die Entscheidung führte dazu, dass Lena – anstatt mit ihrem Vater und seiner Lebensgefährtin Zeit zu verbringen – getötet wurde. Im Kinderheim. Mittlerweile ist klar, dass sie Opfer eines Sexualdeliktes geworden ist. Verdächtig sind ein elfjähriger Heimbewohner und ein 25-Jähriger. Eine 40-köpfige Sonderkommission ist an dem Fall noch dran.
Lese-Hinweis: Mädchenmord im Kinderheim: Weiterer Verdächtiger in Haft
„Aus meiner Sicht ist von Seiten des Jugendamts viel schief gelaufen“, sagt Werner Z. „Wenn der Gutachter sagt, es spricht nichts dagegen und eine Vertreterin des Jugendamts, die den Fall kaum kennt, plötzlich zurückzieht.“ Das Jugendamt Tirschenreuth hüllt sich allerdings in Schweigen. Auch auf RTL-Anfrage nimmt die Behörde dazu keine Stellung. Doch es kommt unerwartete Hilfe.
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Strafanzeige gegen Aufsichtsbehörden
Nicht nur Werner Z, ist der Meinung, dass in dem Jugendamt einiges schiefgelaufen ist. Es liegt eine Strafanzeige wegen Pflichtverletzung durch Aufsichtsbehörden vor. Das hat die Staatsanwaltschaft Hof bestätigt. Es soll geprüft werden, ob im Jugendamt, im Kinderheim, beim Familiengericht oder auch im Bezirkskrankenhaus Fehler gemacht wurden. Doch diese heimliche Unterstützung wirft Fragen auf, denn weder Lenas Mutter noch ihr Vater haben diese Anzeige erstattet. Irgendjemand scheint irgendetwas mitbekommen zu haben.
Aber selbst wenn sich rausstellt, dass alles nur ein Missverständnis war und Lena wohl mit ihrem Vater in den Urlaub hätte fahren können, bringt das Werner Z. seine kleine Tochter nicht zurück. Auf die Frage, wie es ihm geht, antwortet er: „Ich kämpfe mich so durch.“ Das Wohnheim hat Beileid gewünscht. Vom Jugendamt habe ich bis heute nichts gehört.“