Energietalk mit Benjamin Weigl
Hohe Heizkosten: Diese Personen können einen Härtefall-Antrag stellen
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von Evelyn Rosar
Zumindest ein Bundesland hat entschieden, ab wann Öl- und Pelletskunden einen Härtefall beantragen können: In Berlin soll dies seit dem 31.1. möglich sein.
Das sagt der Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip im Interview mit RTL-Journalistin Evelyn Rosar. Das komplette Interview sehen Sie oben im Video!
Das ist die Voraussetzung für eine Antragsstellung
„Berliner werden den Antrag über die Investitionsbank stellen können“, ergänzt der Experte. Die Voraussetzung für eine Antragsstellung: „Man muss mehr als 70 Prozent der Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr gezahlt haben.“
Wenn die Härtefallregelung beschlossen ist, wird sie für alle Kunden mit Haushalten gelten, die an keine Leitung angeschlossen sind.
„Hierzu zählen Pellet-, Heizöl- und Kohlenutzer, aber auch Nutzer von Flüssiggas und Brennholz“, sagt Weigl.
Lese-Tipp: Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Alle Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale
Zusätzlich zu der Härtefallregelung und den Preisbremsen gibt es weitere Entlastungen.
„Für die Energiepreispauschale ist berechtigt, wer im Jahr 2022 steuerpflichtig war, also alle Erwerbstätigen, aber auch Rentner, Hausfrauen allerdings nicht“, sagt der Experte.
Sein Tipp: „Wer als Rentner noch keine Energiepreispauschale erhalten hat, kann sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden.“
Haben Sie Fragen zur aktuellen Energiesituation? Dann schreiben Sie eine Mail an energiefragen@ntv.de.
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