Was tun, wenn kein Geld da ist?

Geld sollte auf dem Konto sein - Energiepauschale für Rentner wurde ausgezahlt!

300 Euro Geldscheine vor einen Heizkoerper mit Thermostat (Themenfoto vom 08.10.2022). Rentnerinnen und Rentner bekommen eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Bundestag beschloss die Unterstuetzung am Donnerstag einstimmig. Das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden. Es muss versteuert werden, sodass Rentner mit niedrigen Altersbezuegen staerker profitieren. Einbezogen sind auch Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bekommen. Eine 300-Euro-Energiepauschale war im September bereits an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt worden. Nach breiter Kritik, unter anderem von Sozialverbaenden, hatte die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch eine Zahlung an Rentnerinnen und Rentner angekuendigt. Die Opposition stimmte zu, kritisierte aber, dass die Entlastung nicht zielgenau sei. (Siehe epd-Meldung vom 20.10.2022) *** Local Caption *** 00475701
Rentnerinnen und Rentner bekommen eine 300-Euro-Energiepauschale.
lyd, epd, Anke Bingel

Der Blick aufs Konto lohnt sich für Rentnerinnen und Rentner: Die knapp 20 Millionen, die in Deutschland Rente beziehen, haben die von der Koalition auf den Weg gebrachte Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das Geld ist bei Ihnen nicht angekommen? Das können Sie tun.

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Was ist, wenn das Geld nicht ankommt? Das können Sie tun

Die Zahlung sei angewiesen und dem Konto gutgeschrieben, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die Energiepreispauschale richtet sich an 19,7 Millionen Personen, also alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben und in Deutschland leben.

In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung nicht möglich gewesen sei, erfolge die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023.

Falls trotz eines Anspruchs die Pauschale nicht eingegangen ist, kann man laut Rentenversicherung ab 9. Januar bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. (dpa/eku)

Lese-Tipp: Muss die Pauschale versteuert werden? Das müssen Sie zur Energiepauschale wissen

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