Auch für die Arbeit im eigenen Garten gelten RegelnHecke schneiden, Baum fällen: 100.000 Euro Bußgeld drohen bei diesen Verstößen
Ob Blumen pflanzen oder die Hecke schneiden: Im Frühling gibt es für viele kaum etwas Schöneres, als den eigenen Balkon oder Garten auf Vordermann zu bringen.
Doch wer dabei nicht aufpasst, kassiert möglicherweise schnell ein Bußgeld. Denn auch für die Arbeit im eigenen Garten gibt es Vorschriften. Welche Regeln ihr kennen solltet, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt, seht ihr im Video.
Auch in eurem eigenen Garten müsst ihr Regeln beachten
Für viele ist der Garten eine echte Ruhe- und Wohlfühloase, in die wir uns am Wochenende zurückziehen oder den Arbeitstag ausklingen lassen können. Und um diese besonders schön zu gestalten, geht im Frühling das große Werkeln los. Viele pflanzen Blumen ein, stutzen Bäume oder schneiden die Hecke.
Doch für nahezu alles gibt es Regeln und Vorschriften, die auch für die Arbeit im eigenen Garten gelten. So dürfen Hecken beispielsweise nur in den Monaten Oktober bis Februar geschnitten werden, um brütende Vögel nicht zu stören. Ein Verstoß kann dabei richtig teuer werden: Je nach Bundesland drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Ausgenommen von diesem Verbot sind sogenannte schonende Form- und Pflegeschnitte sowie das Schneiden naturnaher Hecken wie Hagebutte oder schwarzer Holunder.
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Wie ihr euren Gartenabfall richtig entsorgt
Ähnliches gilt für das Fällen von Bäumen: Während kleine Bäume in Eigenregie gefällt werden dürfen, ist dafür aber eine Stammesdicke von 60 bis 80 Zentimetern eine Genehmigung erforderlich. Wer dagegen verstößt, muss ebenfalls mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Wer seine Gartenabfälle nach getaner Arbeit entsorgen möchte, sollte ebenfalls vorsichtig sein. Die dürft ihr nämlich nicht außerhalb eures Gartens in der freien Natur entsorgen. Grund dafür ist, dass er die Umwelt belastet, das Ökosystem vor Ort stört und zu Geruchsbelästigung führt. Baumschnitt, Grünschnitt und Laub müssen daher nach den in eurer Gemeinde geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
Wer dagegen verstößt, muss je nach Bundesland mit Bußgeldern bis zu 300 Euro rechnen. Dabei hängt die Höhe der fälligen Bußgelder auch von der Menge Abfälle ab, die widerrechtlich entsorgt wird. Bei größere Mengen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.erhin: Grünschnitt
Immerhin: (Rasenschnitt) kann in kleineren Mengen über die Biotonne entsorgt werden.
Diese Ruhezeiten müssen Hobby-Gärtner einhalten
Während die einen gerne morgens früh mit der Gartenarbeit loslegen, verlegen die anderen das Graben und Pflanzen eher in die Abendstunden. Aber auch hier gibt es Regeln, die ihr einhalten solltet: Vor sechs Uhr morgens solltet ihr nicht starten. Gegen spätestens 22 Uhr solltet ihr mit den Gartenaktivitäten durch sein. Denn von 22 Uhr bis sechs Uhr morgens gilt Nachtruhe.
Außerdem solltet ihr euch in der Mittagszeit ein Päuschen gönnen, denn zwischen zwölf und 15 Uhr gilt Mittagsruhe. In dieser Zeit solltet ihr also auf den Betrieb von Rasenmähern oder Laubbläsern verzichten. (nri)
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