Darf ich eigentlich noch eine Maske tragen?

Die letzten Corona-Regeln fallen - worauf Sie jetzt achten müssen

Tausende Bürger artikulieren auf den Montagsspaziergängen ihren Unmut über die Corona-Politik - hier die angemeldete Demo von koelnistaktiv.de und selberdenkenkoeln.de durch die Kölner Innenstadt. Neben den einschränkenden Maßnahmen standen die mögliche Impfpflicht und das Impfen von Kindern im Mittelpunkt. Köln, 14.02.2022 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen laufen bundesweit am 7. April aus.
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Am 7. April endet der Pandemie-Modus endgültig. Bundesweit fallen dann die letzten Beschränkungen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Ein Osterfest ohne Beschränkungen

Erinnern Sie sich noch an das vergangene Osterfest? Familienbesuche waren nach knapp zwei Jahren wieder halbwegs unbeschwert möglich. Kein Lockdown, keine Kontaktverbote – zumeist nur Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Und dieses Jahr? Da fallen vor den Osterfeiertagen bundesweit sogar die letzten Corona-Maßnahmen

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Der letzte Geltungstag ist am 7. April erreicht. Das hat wiederum Auswirkungen auf verschiedene Bereiche. Krankschreibungen per Telefon sind passé, der Corona-Expertenrat beendet seine Arbeit und Corona-Impfungen gehen in die reguläre Versorgung über.

Der wohl wichtigste Punkt: Das Tragen einer Maske. Die wichtigsten Antworten rund um den Mund-Nasen-Schutz.

Wo darf ich noch eine Maske tragen?

Grundsätzlich gilt: Eine Maske dürfen Sie überall zum eigenen Schutz vor einer Infektion tragen, wo sie wollen. Das Tragen einer Maske steht Bürgerinnen und Bürgern somit frei.

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Das bedeutet auch: Bis zum 7. April war das Tragen einer FFP2-Maske in medizinischen und Pflegeeinrichtungen notwendig. Die Pflicht fällt nun weg. Damit endet die letzte bundesweit geregelte Schutzmaßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie.

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Fällt das Tragen einer Maske nun unter das Vermummungsgebot?

Klares Nein! Da das Tragen einer Maske medizinischen bzw. gesundheitlichen Zwecken dient, fällt es nicht unter das Vermummungsverbot. Allerdings nur dann, wenn Augen und Stirn erkennbar bleiben. Gleiches gilt für Bankbesuche und Demonstrationsteilnahmen mit medizinischer Maske. In beiden Fällen müssen aber Augen und Stirn erkennbar sein.

Lese-Tipp: Darf ich meine Maske im Auto tragen?

Ein praktisches Beispiel, bei dem Sie dennoch mit einer Strafe rechnen müssen: Sie werden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und tragen während der Autofahrt eine Maske? Wenn keine Ansteckungsgefahr droht, sollte laut ADAC grundsätzlich keine Maske getragen werden. Denn sobald mit einem Mund-Nasen-Schutz eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, droht ein normales Bußgeldverfahren. Falls die Identität des Fahrers nicht erkannt werden kann, droht sogar eine Fahrtenbuchauflage.

Dürfen Supermärkte ihr Hausrecht zum Tragen einer Maske durchsetzen?

Das ist möglich. Insbesondere Kliniken und Arztpraxen setzen weiterhin auf das Tragen einer Maske, um vor allem ältere und schwächere Menschen zu schützen. Als Durchsetzungsinstrument können sie hierbei von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Zudem soll das medizinische Personal vor Krankheitsausfällen geschützt werden.

Lese-Tipp: Ende der Maskenpflicht: Das gilt jetzt beim Einkauf im Supermarkt, in der Drogerie und im Einzelhandel

In Supermärkten ist die rechtliche Situation identisch. Generell sind allerdings nur noch wenige Kundinnen und Kunden beim Einkauf mit einer Maske zu beobachten. Allerdings gilt: Wie das Hausrecht hinsichtlich der Maskenpflicht ausgelegt wird, ist von Inhaber bzw. Pächter abhängig. Schreibt der das Tragen einer Maskenpflicht vor, kann er bei Verstoß von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

Darf die Maskenpflicht in Bahnen weiter durchgesetzt werden?

Wer hier Unterschiede zwischen privaten Unternehmen wie etwa Thalys und Flix-Train sowie der Deutschen Bahn vermutet, irrt. Mit dem bundesweiten Aus der Maskenpflicht im öffentlichen Regional- und Fernverkehr, ist das Tragen einer Maske im Zug seit Februar nicht mehr verpflichtend. Wie in anderen Bereichen gilt aber auch hier: Wer sich schützen möchte, darf weiterhin eine medizinische Maske tragen. (rdr)

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