Poser-Foto im Bundeswehr-HelikopterIndirektes Geständnis der Verteidigungsministerin: Lambrecht hat Sohn selbst fotografiert

24.10.2022, Baden-Württemberg, Calw: Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) gibt bei ihrem Besuch beim Kommando Spezialkräfte (KSK) ein Statement ab. Die Ministerin informiert sich über den Stand der Umsetzung des Reformpakets sowie über die Leistungsfähigkeit der Einheit. Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht hat das Foto ihres Sohnes im Bundeswehr-Helikopter geschossen.
bwe geo, dpa, Bernd Weißbrod

Das Hin und her um das Foto des Sohnes von Christine Lambrecht im Bundeswehr-Helikopter hat ein Ende. Ein Gerichtsbeschluss bringt nun Licht ins Dunkel: Jetzt ist klar: Die Ministerin hat das Foto selbst geschossen, aber dass der Sohn das Bild postet – davon will die Politikerin nichts gewusst haben. Die Berichterstattung zu diesem Fall ist nun als rechtens bestätigt worden.

Erst zum Truppenbesuch und dann in den Osterurlaub

Ein halbes Jahr hat es gedauert, bis das Geständnis erfolgte. Solange herrschte Verwirrung um ein Foto, das die Bundesverteidigungsministerin in die Bredouille brachte. Jetzt ist klar, sie hat den Schnappschuss selbst getätigt. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums auf Anfrage des „Tagesspiegels“ mit. Doch fangen wir von vorne an.

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Kurz vor Ostern flog Lambrecht in Begleitung ihres Sohnes zu einem Truppenbesuch Nordfriesland. Soweit nichts Ungewöhnliches. Einen Beigeschmack löste allerdings ihr geplanter Sylt-Urlaub am Tag darauf aus. Plötzlich stand der Vorwurf im Raum, der Truppenbesuch könnte als Anreiseerleichterung genutzt worden sein. Lambrecht bestritt die Vorwürfe.

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Berufliches mit privaten Interessen verknüpft

Der Vorfall wurde schließlich nur publik, weil der Sohn der Verteidigungsministerin ein Foto via Instagram teilte. Besonders prekär daran ist, dass das Foto aus dem Innenraum eines Bundeswehr-Helikopters stammt und somit dokumentiert, dass die Reise nicht vollends rein beruflich war. Anfragen mehrere Medien zum Vorfall, ließ die 57-Jährige unbeantwortet. Alles sei rechtmäßig verlaufen, hieß es. Stimmt aber so nicht.

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Erst nachdem der „Tagesspiegel“ einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Köln auf behördliche Auskünfte stellte, folgten die gesuchten Informationen. Der Urheber des Fotos blieb aber ungenannt. Die Politikerin ging in die Offensive.

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„Schlüsselloch-Journalismus“ – Ministerin kritisiert mangelnde Privatsphäre

Lambrecht erkannte einen Eingriff in ihre Privatsphäre, ein Bereich der juristisch besonders schützenswert ist. Daraufhin beklagte sie sich es würde „Schlüsselloch-Journalismus“ betrieben. Die Wahrheit ist aber nun eine ganz andere, weil die Ministerin berufliche und private Anliegen miteinander verbunden hat. Demnach war sie zum Entstehungszeitraum des Fotos als Bundesverteidigungsministerin unterwegs. Diese Argumentation bestätigte das Verwaltungsgericht in Köln und nun auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens.

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Letzteres wurde allerdings erst eingeschaltet, weil Lambrecht mit dem ersten Beschluss unzufrieden war. Sie blieb dabei, die Berichterstattung verletzte ihre Privatsphäre. Fakt ist aber: Der schützenswerte Bereich, den Privatpersonen genießen, kann bei einer Dienstreise nicht als Argument genutzt werden. Der Beschluss ist von nun an unanfechtbar. Nun könnte man ihn als Sieg für die Pressefreiheit deklarieren, wäre der Anlass der vorausgegangenen Recherche nicht so fragwürdig. (epd, rdr)

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