Wenn Männer mehr Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollenStarkes Urteil: Leibliche Väter bekommen Rückendeckung vom Verfassungsgericht

Er wollte doch nur der Vater seines Sohnes sein…
Leibliche Väter, die sich um die eigenen Kinder bemühen und mehr Verantwortung übernehmen möchten, bekommen jetzt Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte am Dienstag in Karlsruhe teilweise Erfolg. Was er selbst zu der Entscheidung sagt, seht ihr im Video.

Neues Gesetz für leibliche Väter nicht vereinbar mit Elterngrundrecht

Ein neues Gesetz für leibliche Väter, die mehr Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten, herauszubringen, das gestaltet sich offenbar etwas schwieriger als zunächst angenommen. Es sei mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat. Bis zu einer Neuregelung, die bis zum 30. Juni 2025 dauern könnte, bleibe das Gesetz noch in Kraft. Bereits angefangene Verfahren könnten aber auf Antrag zunächst pausiert werden, so Präsident Stephan Harbarth.

Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es. „Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden.“ Dem genüge das bisherige Recht nicht.

Tobias will für seinen Sohn ein guter Vater sein - und darf nicht

Im konkreten Fall aus Sachsen-Anhalt ist Tobias zwar der leibliche Vater des jetzt dreijährigen Kindes. Er hat aber kein Sorgerecht – und das, obwohl er es eigentlich möchte. Schon kurz nach der Geburt habe er sich um die Eintragung als rechtlicher Vater bemüht, erzählte er RTL im Interview, doch dann lief aus seiner Sicht alles furchtbar schief. Er und die Kindesmutter waren nur sehr kurz nach der Geburt des Sohnes zusammen, sie trennten sich, ein anderer Mann zog ein und kümmerte sich um Tobias‘ Sohn.

Das Standesamt hat den Lebensgefährten der Mutter mit deren Zustimmung als rechtlichen Vater eingetragen, nachdem der biologische Vater (Tobias) einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Das Verfahren zog sich – und schließlich blitzte Tobias am Oberlandesgericht Naumburg ab. Denn das Gericht sprach dem neuen Partner auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches die rechtliche Vaterschaft zu. Es habe sich bereits eine soziale Beziehung zwischen den beiden aufgebaut, so das Gericht. Der neue Lebensgefährte der Mutter gilt damit als Verwandter des Kindes, er hat das Sorgerecht. Tobias hat nur ein Umgangsrecht, darf seinen Sohn alle zwei Wochen für drei Stunden sehen.

Lese-Tipp: Vater will Vater sein – Das Polizeiauto als Erinnerung an seinen Sohn

Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Vater könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Bisherige Rechtsprechung umstritten

In der Praxis war diese Sichtweise höchst umstritten. Daher hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon vor dem Urteil eine Gesetzesreform angekündigt. Er will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. „Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können“, heißt es dazu beim Ministerium. Die Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen. (dpa/gsc)

Lese-Tipp: Gericht entzieht Vater das Sorgerecht für seinen Sohn - weil er Impfgegner ist