Bundeskabinett beschließt Migrationspakt
Wer darf in Zukunft bleiben und wer nicht?

Bessere Chancen und Möglichkeiten für „nur geduldete“ Ausländer zu schaffen, um auch legal dauerhaft zu bleiben – das ist das Ziel der Bundesregierung. Das Vorhaben geht aus einem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hervor, den das Kabinett in Berlin am Mittwoch nach Regierungsangaben verabschiedet hat.
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Asylbewerber bekommen Chance auf dauerhaftes Bleiberecht!

Laut Entwurf sollen etwa abgelehnte Asylbewerber über den sogenannten
Spurenwechsel doch noch ein Bleiberecht erhalten können.
So sollen Menschen, die am 01. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, ein einjähriges "Chancen-Aufenthaltsrecht" erwerben können, wie ein Sprecher des Ministeriums erläuterte.
Damit soll die bisher gängige Praxis der "Kettenduldung" beendet werden. Innerhalb des einen Jahres können die Menschen die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen. Könne dann nachgewiesen werden, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden seien und der Lebensunterhalt bestritten werden könne, dürften die Menschen dauerhaft bleiben.
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Straftäter sollen konsequenter abgeschoben werden
Klar ist, laut Entwurf, aber auch:
Die Abschiebung von Straftätern und Personen, die nachweislich falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben, soll konsequenter durchgeführt werden.
Außerdem soll dass Fachkräfte und deren Familienangehörige aus dem Ausland einfacher nach Deutschland kommen können.
Zudem soll der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ausgeweitet werden.
"Der Bundesregierung geht es darum, mit einer aktiven und ordnenden Politik einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik zu gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird", erklärte ein Regierungs-Sprecher. "Wir schaffen neue Chancen für Menschen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden und gut integriert sind." Das Gesetz muss vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht nötig (dpa/lwe).
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