Kabinett
Als Kabinett wird die Regierung eines Staates bezeichnet. Zu der Regierungsmannschaft zählen der Regierungschef und seine Minister.

Das Kabinett bezeichnet eine Kerngruppe von Personen, die für die Politik einer Regierung besonders wichtig sind. Üblicherweise werden zum Kabinett neben dem Regierungschef auch die Minister und hohe Staatsbeamte gezählt. Meist agieren die Minister im Tagesgeschäft unabhängig voneinander. Das Kabinett trifft sich vor allem dann, wenn ein besonders wichtiges Thema auf der Tagesordnung steht.
Das Kabinett einer Regierung wird klassischerweise vom Regierungschef angeführt, dahinter folgen die Minister für verschiedene politische Bereiche und zuletzt alle anderen Staatsbeamten, die den Ministern oder dem Regierungschef untergeordnet sind. Über die Zusammensetzung des Kabinetts wird in der Regel bei den Koalitionsverhandlungen entschieden, wobei in der Regel der gewählte Regierungschef die Personen ernennt, mit denen er in Zukunft das Land führen möchte. Sind alle beteiligten Parteien einverstanden, steht das Kabinett der künftigen Regierung fest.
Während des Tagesgeschäfts arbeiten die Minister meist getrennt voneinander. Jeder Minister ist einem bestimmten Aufgabenbereich zugeteilt. Ein Treffen des Kabinetts kommt in den meisten Fällen nur dann zustande, wenn eine wichtige Thematik diskutiert werden soll oder wenn ein Krieg mit einem anderen Staat bevorsteht. Als Vorsitzender des Kabinetts hat der Regierungschef bei allen wichtigen Entscheidungen Mitspracherecht und kann einen Minister, zum Beispiel bei Fehlverhalten, auch zum Rücktritt drängen.
Das Bundeskabinett verfügt in Deutschland zwar über keine gesetzgebenden Kompetenzen, allerdings kann es Vorlagen für Gesetze in den Bundestag einbringen.
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