Kabinett gibt grünes Licht
E-Rezept und digitale Patientenakte beschlossen: Was Sie jetzt wissen müssen!

Grünes Licht für E-Rezepte und digitale Patientenakten!
Nach jahrelangen Verzögerungen sollen E-Rezepte und die Patientenakte nun in digitaler Form auf breiter Front zum Einsatz kommen. Das Kabinett hat den Gesetzesplan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (60/SPD) auf den Weg gebracht. Was bedeutet das für Patienten?
E-Rezept und elektronische Patientenakte - das wurde beschlossen
Bis Anfang 2024 sollen demnach E-Rezepte zum Standard und für die Praxen verpflichtend werden.
Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten elektronische Patientenakten bekommen - es sei denn, man lehnt das für sich ab. Auch die Nutzung kombinierter Gesundheitsdaten für die Forschung soll stärker vorangebracht werden.
Lauterbach erklärt: „Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd.“ Patienten sollten sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen. Mit zwei Gesetzen, die jetzt in den Bundestag kommen, soll die Digitalisierung beschleunigt werden.
E-Rezept
Spannend: Vom 1. Januar 2024 an soll es für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Die Praxen sollen sich dafür schrittweise umstellen. Ein Start in größerem Stil hatte sich auch wegen technischer Probleme mehrfach verzögert. Eigentlich bestand die Verpflichtung für die Praxen dazu auch schon ab Anfang 2022.
Entscheidenden Schub bringen soll ein einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte. Seit 1. Juli ist es in Apotheken möglich, dafür die Versichertenkarte der Krankenkasse in ein Lesegerät zu stecken. Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen.
In den Praxen sind aber noch nicht überall die Voraussetzungen dafür geschaffen. Dazu gehört ein Verbindungsgerät an die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. „Der einzige volldigitale Weg beim E-Rezept ist eine Einlösung per App“, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Mit dem Gesetz könne die E-Rezept-App künftig auch in die Apps der Kassen integriert werden.
E-Akten sollen die Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten
Als Kernprojekt sollen die Krankenkassen zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch elektronische Akten einrichten - außer, man widerspricht. Sie sollen ein persönlicher Datenspeicher sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärzten begleiten.
Abrufbar sein soll die E-Akte dann mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App. Was Ärzte und Ärztinnen in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen.
Die gebündelten Daten sollen auch Wechselwirkungen von Medikamenten und Mehrfachuntersuchungen vermeiden.
Als wählbares Angebot waren die E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, werden aber kaum genutzt. (dpa/eku)
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