Kabinett will Mädchen besser absichern

Mehr Schutz für Opfer von Kinderehen

Kinderehe
Viele verheiratete Mädchen haben kaum Rechte Foto: Boris Roessler/dpa/Illustration

Kinderehen bleiben verboten, aber….
Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, sind in Deutschland nicht gültig. Das bleibt auch mit dem neuen Gesetz so, das das Kabinett beschlossen hat. Aber die Betroffenen sollen beim Thema Unterhalt besser geschützt werden.

Gericht hatte veranlasst, dass der Gesetzgeber nachbessern muss

Der nun beschlossene Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht zwar weiterhin vor, dass Eheschließungen mit Minderjährigen in Deutschland nicht anerkannt werden. Er enthält jedoch nach Angaben des Ministeriums neue Regelungen zum Schutz der Betroffenen und will damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung tragen.

Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern. Dabei geht es einerseits darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Außerdem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch auch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

„Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich gelte es, sicherzustellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt blieben.

Was wurde nun also beschlossen?

  • Im Ausland geschlossene Ehen sollen auch künftig unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war.

  • Ehen unter Beteiligung von Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, wären demnach auch nach deutschem Recht wirksam, können aber durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.

  • Eine Ehe, die in Deutschland für unwirksam erklärt wurde, weil mindestens ein Ehepartner bei der Eheschließung zu jung war, soll in Zukunft mit Erreichen der Volljährigkeit wieder gültig werden, falls dies von den Betroffenen gewünscht wird. Dafür müssen sie dann gegenüber dem Standesamt oder einer anderen geeigneten Landesbehörde eine entsprechende Willensbekundung abgeben. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sieht hier ein Risiko. Sie hatte im April gewarnt: „Ohne ein vorheriges Einzelgespräch mit einer qualifizierten Beratung besteht ein hohes Risiko, dass die minderjährig Verheirateten unter Druck gesetzt werden, die Ehe weiterzuleben.“

Die Unterhaltsproblematik will die Bundesregierung so lösen:

  • Wenn lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre war, soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen den älteren Ehepartner geltend machen können.

  • Wer bei der Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, soll nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden. (dpa/eku)

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