„Oma hat Blut gehustet“

Erst gestrandet, dann erkrankt! Ägypten-Urlaub endet mit üblem Hautausschlag

Hautausschlag Ägypten Hotel
Nach dem Aufenthalt in einem Ersatzhotel in Ägypten klagt Urlauberin Elena H. und weitere Betroffene über üblen Hautausschlag. Können im Nachhinein noch Ansprüche geltend gemacht werden?
RTL

von Madeline Jäger

Das Reisechaos in Deutschland hat für einige Urlauber nicht nur akute Folgen, sondern bringt auch noch Gesundheitsprobleme mit sich. So waren einige Reisende, die letzte Woche in Ägypten gestrandet sind, in einem Ersatzhotel untergebracht, in dem sie plötzlich an Reiz-Husten und Hautausschlag erkrankten. „Es war sehr schmutzig und staubig, vorher waren wir topfit“, erklärt Urlauberin Claudia N. (52) im Gespräch mit RTL. Weitere Urlauber sind zwischenzeitlich mit RTL in Kontakt getreten. Alle eint die Aussage: Der üble Hautausschlag sei erst im Ersatzhotel aufgetreten. Welche Möglichkeiten haben Reisende, wenn sie im Urlaub mutmaßlich aufgrund der Umstände erkranken? Rechtsanwältin Nicole Mutschke klärt auf.

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Gestrandete Urlauber – schlechter Hygiene-Standard im Ersatzhotel Schuld an gesundheitlichen Problemen?

Was für eine Odyssee! Zuerst strandeten die Ägypten-Urlauber mit der Airline Smartlynx in Ägypten, dann wurden einige von ihnen auch noch krank. Die Reisende Claudia N. ist sich sicher, dass ihr Reizhusten und der Hautausschlag erst im Ersatzhotel in Hurghada aufgetreten ist. Eigentlich sollte die Familie am Sonntag (12. Juni) nach Frankfurt fliegen. Doch wie RTL bereits berichtet hat, kam der Rückflug erst am Dienstag (14. Juni) zustande.

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Bis dahin waren viele Urlauber in einem Ersatzhotel untergebracht. „Unser Urlaub war eigentlich schon beendet und uns ging es gut. Erst im neuen Hotel ging es uns nach etwa 10 bis 12 Stunden plötzlich schlecht. Ich habe Reiz-Husten entwickelt. Viele haben Hautausschlag bekommen. Die ganze Familie hustet immer noch“, so N. Man sei aufgrund von sichtbarem Staub und einem schlechteren Hygiene-Standard als im Ursprungshotel sehr besorgt gewesen. Dabei habe es sich formal sogar um ein Fünf-Sterne-Haus gehandelt.

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Urlauber erkranken im Ersatzhotel: „Meine Oma hat Blut gehustet“

„Nach allem, was wir erlebt haben, kam der Dreck im Hotel noch hinzu. In Ägypten gestrandet und krank und jetzt zurück in Deutschland sind wir es immer noch“, sagt N. aufgebraucht. Auch Urlauberin Elena H. war mit ihrer Mutter und Oma im Ersatzhotel, alle haben nach und nach gesundheitliche Probleme bekommen.

„Meine Oma hat eine Hausstaub-Allergie und ist dadurch besonders anfällig. Sie hat sogar Blut gehustet und sich deswegen lieber in der Hitze auf dem Balkon aufgehalten“, schildert Urlauberin Elena H. Ihre Mutter und sie selbst hätten Hautausschlag bekommen. Im Hotel sei kein Arzt ansprechbar gewesen, da man ständig wegen eines Rückflugs nach Deutschland auf Abruf im Hotel war, sei man nicht zu einem externen Mediziner aufgebrochen.

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Hautausschlag
Auch Urlauberin Elena H. hat juckenden Hautausschlag entwickelt.
RTL

Urlauber erkrankt – können Pauschal-Reisende nach Urlaubsende noch Ansprüche geltend machen?  

Anwältin Nicole Mutschke
Anwältin Nicole Mutschke erklärt, welche Möglichkeiten die betroffenen Urlauber jetzt noch haben.
RTL

Doch auch über eine Woche nach dem Rückflug nach Frankfurt sei der Hautausschlag immer noch vorhanden. „Mein Freund ist Internist und hat mir kortisonhaltige Salbe verschrieben. Erst dadurch wurde es langsam besser“ so H.

Doch welche Möglichkeiten haben Urlauber, die nach Ende der Pauschalreise erkranken und an wen können sie sich wenden? Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt die Rechtslage. „Eine verspätete Rückreise wegen Flugproblemen stellt bei einer Pauschalreise grundsätzlich ein Reisemangel dar. Daher ist der Reiseveranstalter dann verpflichtet, auf seine Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden zu sorgen und die bis dahin notwendige Maßnahmen wie eine angemessene Unterbringung und Verpflegung bis zur Rückreise zu organisieren. Daneben kommen Ansprüche auf Minderung des Reisepreises und Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter in Betracht“, beschreibt Mutschke.

Rechtsanwältin klärt auf: „Zustände im Ersatzhotel können einen Reisemangel darstellen“

Und haben Urlauber trotz bereits beendeter Reise aufgrund der Umstände im Ersatzhotel im Nachhinein die Möglichkeit, eine Reisepreisminderung oder dergleichen zu erwirken? „Solange der Urlauber nicht vertragsgemäß zurückbefördert wurde, ist die Pauschalreise noch nicht beendet. Die Zustände im Ersatzhotel können daher einen Reisemangel darstellen, der zu einer Minderung des Tagesreisepreises berechtigen kann“, bestätigt die Juristin.

Und: „Reisende können vom Veranstalter neben der Minderung auch Schadenersatz für Schäden verlangen, die auf einen Reisemangel zurückzuführen sind. Erleidet der Reisende wegen verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub einen Verdienstausfall, kann dies einen entsprechenden Schadensersatzanspruch begründen. Schwieriger wird es praktisch bei gesundheitlichen Problemen, da der Urlauber hier beweisen müsste, dass die Zustände im Hotel hierfür ursächlich waren. Dann kommen auch Schadenersatz und - je nach Art und Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung - auch Schmerzensgeld in Betracht. Daneben sind bei Flugannullierungen auch Ausgleichsansprüche gegen die Fluggesellschaft - je nach Flugstrecke zwischen 250 € und 600 € - möglich“, so Mutschke.

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Wie Sie trotz Reisechaos die Nerven behalten Ferienhorror am Flughafen
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Gestrandete Urlauber mit Hautausschlag: Wie können sie Erkrankung durch Reise-Umstände belegen?

Doch wie können vor allem die erkrankten Urlauber ihren Anspruch belegen und möglicherweise Schmerzensgeld erwirken?

  • Am besten alles gut mit Foto und Film dokumentieren und mit anderen Urlaubern zusammenschließen, die die Zustände im Hotel im Streitfall dann vor Gericht als Zeugen bestätigen können
  • Hilfreich ist sicherlich auch ein ärztliches Attest, das die Erkrankung und deren Ursachen dokumentiert
  • Eine bis ins Detail gehende Beschreibung mit Fotos ist dabei zwar nicht zwingend erforderlich, aber sicherlich auch hilfreich, um später den Mangel und dessen Auswirkungen beweisen zu können
  • Sofort vor Ort einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, ist praktisch meist schwierig und in der Regel auch noch nicht erforderlich

Wichtig sei bei Reisemängeln immer, dass der Mangel den Reiseveranstalter unverzüglich vor Ort angezeigt wird, so dass der Veranstalter Art und Umfang des Mangels erkennen und dagegen handeln kann.

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