Nach Freispruch für Arafat Abou-Chaker

Prozess gegen Ex-Bushido-Manager – Staatsanwaltschaft gibt auf

Bushidos früherer Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. (Archivbild)
Am Ende eines aufsehenerregenden Prozesses wurde Arafat Abou-Chaker freigesprochen. (Archivbild)
Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Sie wollten das Urteil nicht akzeptieren!
Es war ein aufsehenerregender Prozess gegen den Ex-Manager von Sänger Bushido wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Der Prozess endete mit einem Freispruch für Arafat Abou-Chaker in den wesentlichen Punkten. Jetzt hat auch die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgenommen, wie ein Sprecher sagte.

Keine neuen Beweismittel

Die Staatsanwaltschaft sieht selbst wenig Erfolgsaussichten für eine Revision, da es keine neuen Beweismittel gibt. „Es soll daher dem Rechtsfrieden Genüge getan und die Sache von hier aus beendet werden”, erklärte der Behördensprecher. Zuvor hatte der Stern berichtet.

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Hintergrund ist, dass inzwischen die 95-seitige schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Darin heißt es unter anderem, dass die Kammer „unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Angaben” des Zeugen Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido habe. Ein Motiv dafür könnten aus Sicht der Richter zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Geschäftspartner Abou-Chaker sein. Die beiden hätten sich über die Aufteilung des Gemeinschaftsvermögens „in Millionenhöhe” gestritten.

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Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger – und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers. Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Urteilsverkündung im Anfang Februar seine Zweifel an dessen Darstellung geäußert.

Geldstrafe von 81.000 Euro für Arafat Abou-Chaker

Folge: Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, wurde lediglich verurteilt, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte. Der 48-Jährige soll eine Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) wegen 13 Fällen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zahlen. Zugleich bekommt er eine Haftentschädigung für rund zwei Wochen Untersuchungshaft – und muss nur für einen Bruchteil der immensen Prozesskosten aufkommen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last. Drei mitangeklagte Brüder wurden ebenfalls freigesprochen in den Fällen, in denen es um Bushido ging.

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Mit der Rücknahme der Revision der Staatsanwaltschaft ist das Urteil nun im Fall der Freisprüche rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ganz abgeschlossen ist das denkwürdige Verfahren aber nicht: Abou-Chaker will die Höhe der Geldstrafe nicht akzeptieren und hat dagegen Revision eingelegt. (dpa)