Brutale Mordserie in Rotenburg
Bundeswehrsoldat Florian G. erschießt vier Menschen – lebenslange Haftstrafe!

Ein Jahr nach den Gräueltaten fällt das Urteil!
Am 1. März 2024 tötet der damals 32-Jährige vier geliebte Menschen aus dem Umfeld seiner Ex-Freundin im Landkreis Rotenburg, darunter ein dreijähriges Mädchen. Weil sich seine damalige Frau Juliane S. von Florian G. getrennt hatte, schmiedete er aus Rache und Hass diesen grausamen Plan. Dafür verurteilt ihn der Richter nun zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Urteil am Landgericht Verden

Am Freitag (28. Februar) geht der Prozess zu Ende: Florian G. wird wegen Mordes in drei Fällen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Verden sieht es als erwiesen an, dass der 33-Jährige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet hat. „Er reagiert, wie man es auch schon aus dem restlichen Verfahren von ihm kannte, emotionslos. Den Worten des Vorsitzenden folgte er mit einem starren und sehr aufmerksamen Blick”, berichtet RTL-Reporterin Jule Jänsch.
Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Genau dieses Urteil forderten auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung für den angeklagten Soldaten, der sich seit August 2024 wegen Mordes vor dem Landgericht Verden verantworten muss.
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Monatelang schwieg Florian G. während seines Prozesses. Am 14. Februar dieses Jahres legt er dann ein Geständnis ab: „Ich habe mich gefühlt, als wäre ich im Einsatz”. Die Opfer hätten sein Leben ruiniert, so der Angeklagte. Der heute 33-Jährige räumte ein, die Mordserie militärisch geplant zu haben – etwa mit An- und Abmarschweg und Verpflegung im Kampfrucksack.
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Bundeswehrsoldat erschießt vier Menschen im Rachezug
Rückblick: In der Nacht zum 1. März 2024 erschießt der 32-jährige Bundeswehr-Fallschirmjäger vier Menschen in Westervesede (Scheeßel) und Bothel: Die ersten beiden Opfer sind der neuen Partner seiner mittlerweile geschiedenen Ehefrau, Nils O. und dessen 55-jährige Mutter. Zuerst begibt sich der Soldat in das Schlafzimmer der Frau. Während sie auf dem Bauch liegt, schießt der heute 32-Jährige ihr zweimal in den Hinterkopf. Sie ist sofort tot. Anschließend begibt sich Florian G. in den ersten Stock, wo der neue Partner seiner Ex lebt. Mit mindestens zehn Schüssen tötet er Nils O.
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Florian G. wollte Kind nicht töten: Gericht glaubt ihm
Seine Mordserie ist damit noch nicht beendet. Er fährt nach Bothel, erschießt dort die beste Freundin seiner Ex-Partnerin und deren kleine, dreijährige Tochter. Vor den Ermittlern behauptet Florian G., dass er das Kind niemals gesehen habe, geschweige denn habe töten wollen. Doch genau das tut er – beide sterben an insgesamt 14 Schüssen. Kurz nach den Taten stellt er sich selbst. Staatsanwaltschaft und Nebenklage halten die Aussage bezüglich des dreijährigen Mädchens für glaubwürdig. Sie werten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Deswegen verurteilt das Gericht Florian G. wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.