„Gebrochene Tiere, die einfach am Boden liegen”Schlachthof-Betreiber vor Gericht: Hat er Fleisch von kranken Rindern verkauft?

Ein hoher Konsum von Fleisch und Wurst kann Herzkreislauf-Erkrankungen, Krebs und Typ-2-Diabetes begünstigen. (Archivbild)
In mehr als 100 Fällen soll der Mann laut Staatsanwaltschaft Oldenburg Fleisch verkauft haben, das von kranken Kühen stammt. (Symbolbild)
Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Die Kühe sollen in einem „miserablen” Zustand gewesen sein!
Schon zum zweiten Mal steht der beschuldigte ehemalige Betreiber eines Schlachthofs in Bad Iburg vor Gericht. Wegen Tierquälerei verurteilt ihn das Amtsgericht Bad Iburg 2022 zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Jetzt muss er sich wegen Betrugs verantworten.

Tiere sollen nicht untersucht worden sein

Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft Oldenburg ein Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz vor. Denn die Tiere sollen vor der Schlachtung nicht ordnungsgemäß untersucht worden sein. Laut der Lebensmittelbasisverordnung müssen alle Tiere vor der Schlachtung einer sogenannten Lebendschau unterzogen werden.

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Doch auf die soll der Geschäftsführer in vielen Fällen verzichtet haben. Er soll Rindfleisch an Firmen und Betriebe der Lebensmittelbrache zum Marktpreis verkauft haben. Dabei soll das Fleisch nicht genusstauglich gewesen sein. So soll er rund 378.000 Euro mit Fleisch von eventuell kranken Kühen verdient haben.

Im Video: Missstände auf Qual-Schlachthof in Bad Iburg aufgedeckt

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Erste Verhandlung wirft Fragen auf

„Die Klappe des Transporters geht runter und man sieht ein Feld von gebrochenen Tieren, die einfach am Boden liegen, kaum noch den Kopf heben können. Gebrochene Beine, ausgehängte Hüften, schwere Verletzungen, manchmal sogar akut blutende Tiere“, so beschreibt Tierschützer Friedrich Mülln damals die Anlieferungs-Szenen aus dem Schlachthof in Bad Iburg. Die „SoKo Tierschutz” dokumentiert damals mit versteckter Kamera die Missstände in dem Schlachtbetrieb.

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In Folge der Veröffentlichung der Undercover-Videoaufnahmen kommt es zur Anklage gegen den Betreiber des Schlachthofs. Das Gericht verurteilt den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Weil aber im Laufe des ersten Verfahrens Fragen über die Durchführung der Lebendschauen aufgekommen seien, steht der ehemalige Geschäftsführer jetzt erneut vor Gericht.

Quellen: Eigene RTL-Recherche, SoKo Tierschutz