Mordprozess gegen Eltern beginntWarum haben sie Baby Ashley verhungern lassen? Eltern wollen endlich reden

Auftakt Prozess wegen Mordes an einem Säugling
Die angeklagten Eltern verbergen im Gerichtssaal ihre Gesichter.
eis, Markus Scholz/dpa, Markus Scholz
von Suzan Üner, Florent Gallet und Vanessa Höhnl

Grausamer Verdacht!
Haben die Eltern ihr vier Monate altes Baby verhungern lassen? Dieser grausame Verdacht steht gegen Kim H. und Vanessa H. aus Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) im Raum. Beim Betreten des Gerichtssaals wirkt die Mutter sichtlich angespannt und zittert, der Vater erscheint in einem Jogginganzug. Im Prozess wollen sie sich zu „Intimen Details des Familienlebens” äußern.

Säugling ist an Unterernährung gestorben

Am 26. September eilen Notärzte zur jungen Familie, doch für Baby Ashley kommt jede Hilfe zu spät. Jetzt beginnt vor dem Landgericht Itzehoe der Prozess gegen die Eltern. Mord durch Unterlassen: So lautet die Anklage vor dem Landgericht Itzehoe. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen die Eltern die völlige Hilflosigkeit und besondere Schutzbedürftigkeit ihrer Tochter ausgenutzt und dabei besonders grausam gehandelt haben. Über etwa vier Wochen soll Ashley kaum Nahrung und Flüssigkeit bekommen haben. Am Ende stirbt das Baby unter schrecklichen Qualen.

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Nachbarn schlagen Alarm – Jugendamt kennt die Familie

Nachbarn erzählen im Gespräch mit RTL, das Paar, beide 24 Jahre alt, sei oft sehr laut gewesen. Der Vater, Kim H., habe auf dem Hof an Autos geschraubt und sei anschließend mit hoher Geschwindigkeit durch die Gegend gefahren, aus dem Haus sei immer wieder dröhnende Musik zu hören gewesen.

Aus Sorge um die Kinder hätten Anwohner nach eigenen Angaben mehrfach das Jugendamt alarmiert. Auch eine Oma der Kinder soll sich laut BILD ans Jugendamt gewandt haben. Kim H. und Vanessa H. haben zwei weitere Kinder, dreijährige Zwillinge. Die Familie war dem Jugendamt bekannt, ein Betreuer kam regelmäßig, trotzdem starb die kleine Ashley.

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Deshalb wurde zeitweise auch gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft stellte diese Anfang März ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, außerdem habe das Jugendamt nach Aktenlage die geltenden Standards eingehalten.

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Eltern wollen aussagen, Öffentlichkeit soll draußen bleiben

Am ersten Prozesstag (17. März) kündigen die Eltern über ihre Verteidiger an, sich im Laufe der Verhandlung äußern zu wollen. Weil es dabei auch um intime Details aus dem Familienleben gehen soll, beantragen sie, die Öffentlichkeit für ihre Aussagen auszuschließen. Doch diesen Antrag lehnt das Gericht ab. Der kommende Verhandlungstag (24. März) wird im Beisein der Öffentlichkeit stattfinden. Für das Verfahren sind 16 Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird Ende Juni erwartet. Bei einer Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen unter dem Merkmal der Grausamkeit drohen den Eltern lebenslange Freiheitsstrafen.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche