Richterin zu Täter: „mit einem blauen Auge” davongekommenMissbrauch an Zwölfjähriger, trotzdem keine Haft für Aljoscha S.

Wie kann das sein?
Im Frühjahr 2023 lockt Aljoscha S. die Zwölfjährige nachts auf einen Spielplatz in Barsinghausen (Niedersachsen). Dort hat er sie missbraucht - davon ist das Gericht am Freitag (22. Mai) überzeugt. Im Laufe des Verfahrens gesteht der 39-Jährige diese Tat auch. Und dennoch muss Aljoscha S. nicht ins Gefängnis. Warum?
Angeklagter räumt Taten ein
Ende April 2023: Es ist ungefähr zwei Uhr nachts, als das damals zwölfjährige Mädchen an dem Spielplatz im niedersächsischen Barsinghausen eintrifft. Aljoscha S. wartet bereits auf sie. Zuvor haben sie über Snapchat Kontakt. Vor dem Treffen soll er ihr vier Schachteln Zigaretten im Tausch für sexuelle Handlungen angeboten haben. Diese Taten hat S. im Verlauf des Prozesses gestanden. Vor der Urteilsverkündung hat er das letzte Wort. RTL-Redakteurin sitzt währenddessen selbst im Gerichtssaal und berichtet: „Seine Stimme zittert, als er sich an die Eltern des Mädchens richtet. Es tue ihm leid, er werde so etwas nie wieder machen.” Ein weiterer Vorwurf steht im Raum: Vergewaltigung. Es steht Aussage gegen Aussage. Hier sieht das Gericht keine ausreichenden Beweise.
Im Video: Tatverdächtiger 22 Jahre nach Mord verurteilt
Er hielt sie für älter
Bei der Durchsuchung der Wohnung des jetzt 39-Jährigen finden Ermittler kinderpornografische Dateien, die nicht zu dem Mädchen gehören. Er hat zu dem Zeitpunkt keine Vorstrafen, sitzt aber wegen des Verdachts der Vergewaltigung drei Monate in Untersuchungshaft. Dort wird er selbst Opfer eines Übergriffs. Das berücksichtigt das Gericht bei seinem Urteil. Der Angeklagte gibt an, das Mädchen für 14 oder 15 gehalten zu haben. Weil ihm das Gegenteil nicht nachgewiesen werden kann, verurteilt ihn das Gericht nicht wegen Kindesmissbrauch. Harald Lemke-Küch ist Fachanwalt für Strafrecht. Er sagt zu diesem besonderen Fall auf RTL-Nachfrage: „Bei sexuellem Missbrauch von Kindern beträgt eigentlich das Freiheitsstrafenmaß ein Jahr, mindestens. Wenn der Täter glaubhaft schildern kann, dass er davon ausging, dass das Opfer auf ihn wie eine 15-Jährige wirkte, dann muss das Gericht überlegen: Können wir daraus jetzt auch etwas anderes machen? Nämlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, sondern sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Und so ist es hier geschehen.” Am Ende steht das Urteil: Zehn Monate auf Bewährung. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens zahlen und sich therapeutisch behandeln lassen.
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Schwere Folgen für das Opfer
Laut Staatsanwaltschaft belastet die Tat das junge Mädchen noch immer schwer. Es habe zweimal versucht sich das Leben zu nehmen. Auch die Eltern bezeichnet die Staatsanwältin als gebrochene Menschen. „Dort müssen wir einfach feststellen, dass diese traumatischen Entwicklungen nicht nur über eine kurze Zeit zu erwarten sind, sondern teilweise auch bis zum Lebensende. Wir haben Fälle bei uns in den Gesprächen, wo wir feststellen müssen, dass die Taten selbst zehn Jahre, 20 Jahre manchmal noch länger zurückliegen und diese traumatischen Auswirkungen immer noch heute bestehen”, sagt Michael Pütz vom Weißen Ring. Abschließend rügt das Gericht den Angeklagten: Er sei noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Folgen für das Mädchen und ihre Familie dürften sie ihr Leben lang begleiten.
Hier findest du Hilfe in schwierigen Situationen
Solltest du selbst von Suizidgedanken betroffen sein, suche dir bitte umgehend Hilfe. Versuche, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über deine Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.
Wenn du schnell Hilfe brauchst, dann findest du unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 1110111 oder 0800 1110222 Menschen, die dir Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
Verwendete Quellen: RTL-Eigenrecherche

































