Alles neu bei den Versandriesen
Amazon, DHL, H&M und Co.: Diese Retourenregeln müsst ihr kennen!

Fehler können teuer werden!
Die beliebtesten Versandriesen haben sich in Sachen Retouren einige Neuerungen ausgedacht. Wo gilt jetzt was? Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.
Das ändert sich bei Amazon-Retouren
Schon seit längerer Zeit bietet Amazon seinen Kunden an, Retouren unverpackt in einer Postfiliale abzugeben. Das Verpacken und Labeln des Pakets übernimmt das Personal des Paketshops. Für eine Weile war diese Variante nur eine von vielen kostenlosen Retourenoptionen, aus denen Amazon-Kunden wählen konnten. Doch mittlerweile scheint Amazon seine Kunden immer mehr zur „Unverpackt”-Option zwingen zu wollen.
Verschiedene Medien berichten darüber, dass in internen Tests entweder ausschließlich die „Unverpackt”-Retoure ausgewählt werden konnte oder dass die „Selbst verpacken”-Option lediglich gegen eine Gebühr von rund zwei bis drei Euro angeboten wurde. Auf der Amazon-Website erklärt man, dass man durch die kleineren Verpackungen den Verkehr auf den Straßen reduzieren möchte. Denn: Im Paketshop werden die zurückgeschickten Produkte ausschließlich in Versandtaschen und nicht in große Kartons gepackt.
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Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks habe Amazon erklärt, dass man aktuell einen Test durchführe, bei dem ausgewählten Kunden „Retoure unverpackt” als einzige kostenfreie Rücksendeoption zur Verfügung stehe. Und tatsächlich: Auch wir haben testweise einen Retourenprozess auf Amazon angestoßen, doch über den Account, mit dem wir den Test durchgeführt haben, konnten noch alle Optionen (auch die „Selbst verpacken”-Option) kostenfrei ausgewählt werden.

Ob und wann diese Variante für alle Kunden die einzige kostenfreie Option für Retouren sein wird, ist bisher nicht klar.
Retouren bei Zalando, H&M und Asos: Diese Neuerungen müsst ihr kennen
Auch die beliebten Onlineshops von Zalando, H&M und Asos haben strengere Retouren-Regeln eingeführt. Zalando-Kunden müssen sich künftig schneller entscheiden, ob sie ein Produkt behalten möchten oder nicht. Denn die ehemalige 100-Tage-Rückgabefrist gibt es nicht mehr. Seit Anfang Januar 2025 wurde sie auf 30 Tage verkürzt.
H&M hingegen ruft für Bestellungen ab dem 7. April 2025 eine höhere Strafgebühr auf, wenn Pakete von Kunden nicht abgeholt werden und daher wieder zurückgeschickt werden müssen. Auf der H&M-Website heißt es, dass dafür künftig 2,99 Euro einbehalten werden. Also ein Euro mehr als bisher.
Und auch der Online-Shop Asos bittet Umweltsünder neuerdings zur Kasse. Auf der Website heißt es: „Für eine kleine Gruppe von Kunden, deren Verhalten dafür sorgt, dass ein nachhaltiger Service nicht aufrechtzuerhalten ist, ziehen wir von der Rückerstattung eine Rücksendegebühr von 3,95 € (4,95 € für Kunden aus Österreich) ab.”
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Wer von dieser Gebühr betroffen ist, werde aufgrund einer Formel entschieden, die auf dem jeweiligen Einkaufsverhalten basiert. „Dabei berücksichtigen wir, ob du besonders viele Rücksendungen hattest, die weit über die durchschnittlichen Rücksendungen eines ASOS-Kunden hinausgehen, sowie die Anzahl und den Wert deiner Bestellungen”, erklärt der Versandriese.
Bei Zara werden Kunden für Retouren schon länger zur Kasse gebeten – jedenfalls dann, wenn sie per Post zurückgeschickt werden. Die Kosten pro Rücksendeauftrag betragen 2,95 EUR, die von der Rückerstattung abgezogen werden”, heißt es auf der Website. Werden Bestellungen jedoch im Geschäft zurückgegeben, fallen keine Kosten an, „sofern es in dieser die Abteilung gibt, zu der die Artikel gehören”.
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Versand mit DHL: Warensendungen dürfen nicht mehr in die Packstation
Neuerungen gibt es auch bei DHL. Das Versandunternehmen verbannt neuerdings nämlich Warensendungen aus seinen Packstationen, wie auf der DHL-Website zu lesen ist. Der Grund dafür ist laut der Website „Paket da” die unterschiedliche Abfertigung von Paketen und Briefen.
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Warensendungen werden demnach nämlich über den Briefstrom abgefertigt und nicht über den Paketstrom. In den gelangen Warensendungen jedoch automatisch, wenn sie in einer Packstation aufgegeben werden. Dies verzögere und erschwere die gesamte Abwicklung. Zudem wolle man durch diese Änderung die Auslastung von Packstationen verringern und die Verfügbarkeit für Privatpersonen erhöhen.
Wer also eine Warensendung verschicken möchte, der muss sich neuerdings zwingend an eine Postfiliale wenden.