Weihnachtszeit ist Online-Shopping-Zeit! Paket beschädigt oder gar nicht erst angekommen? Das sind eure Rechte!

Ärger mit Briefen und Paketen – wer von uns kennt das nicht!
Vor allem jetzt in der Vorweihnachtszeit geht der Paket-Irrsinn wieder los, viele von uns shoppen ihre Geschenke online. Aber welche Rechte habe ich eigentlich, wenn das Paket beschädigt geliefert wird? Darf der Bote ein Paket einfach so vor meiner Haustür oder der des Nachbarn ablegen, und was kann ich tun, wenn ein Brief erst gar nicht beim Empfänger ankommt? Die Antworten auf all diese Fragen gibt’s oben im Video.

Darf der Zusteller mein Paket einfach irgendwo ablegen?

Grundsätzlich darf ein Paketzusteller das Paket nicht einfach vor der Haustür, im Treppenhaus oder in der Garage abstellen. Das ist nur erlaubt, wenn ich vorher eine Abstellerlaubnis oder -genehmigung erteilt habe, erklärt Anwältin Nicole Mutschke.

Habt ihr vorher eine Abstellerlaubnis gegeben, gilt das Paket als zugestellt, sobald der Zusteller es ablegt. Habt ihr diese Erlaubnis allerdings nicht erteilt, muss der Händler das Paket erneut schicken, wenn es abhanden kommt.

Wendet euch direkt an den Händler - er ist dafür verantwortlich, dass ihr das Paket auch wirklich erhaltet. Dazu wollen Online-Shops im Nachgang häufig nur eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift, dass ihr wirklich kein Paket erhalten habt. Bei kleineren Beträgen bekommt ihr vom Hersteller in der Regel ein neues Produkt, bei teuren Waren können die Nachforschungen auch schon mal länger als einen Monat dauern.

Kommt das Paket nicht von einem Händler, sondern von einer Privatperson, haftet das Paketunternehmen für den Verlust – allerdings nur dann, wenn der Absender die Postsache versichert verschickt hat.

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Darf der Zusteller euer Paket beim Nachbarn abgeben?

In einigen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass die Zustellung an einen Nachbarn zulässig ist. Bei vielen Unternehmen könnt ihr dieser sogenannten „Ersatzzustellung” vorher widersprechen, dann darf das Paket nicht beim Nachbarn hinterlegt werden.

Habt ihr das nicht getan und euer Paket wird beim Nachbarn abgegeben, müsst ihr über die Zustellung informiert werden – mit einer Karte im Briefkasten.

Sollte der Nachbar das Paket unterschlagen, muss der Händler euch den Kaufpreis erstatten. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, die Ware noch einmal zu liefern.

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Was passiert, wenn die Ware beschädigt ankommt?

Wenn ich bei einem Händler bestellt habe, trägt der auch das Versandrisiko. Kommt die Ware defekt oder beschädigt an, muss er sie mir nochmal schicken.

Habe ich von einer Privatperson etwas gekauft, muss ich mich an das Versandunternehmen wenden. Am besten direkt bei der Annahme darauf achten, ob das Paket beschädigt ist und die Annahme dann gegebenenfalls verweigern. Merkt man erst beim Auspacken, das etwas nicht stimmt, sollte man die Beschädigung innerhalb von einer Woche bei der Post melden. (vdü, sli)