Verbraucherzentrale warnt erneut vor Secondhand-VerkaufsplattformNeue Beschwerden über „Mädchenflohmarkt”! Wir erklären, wie ihr euer Geld zurückbekommt
Verkaufsplattform im Fadenkreuz!
Nachdem es im vergangenen Jahr Probleme bei der Auszahlung gab und die beliebte Online-Secondhand-Plattform „Mädchenflohmarkt” daraufhin pleite ging, stieg ein neuer Investor ein. Endlich wieder Geld für verkaufte Ware? Nein. Offenbar läuft es noch immer nicht rund, die Kunden-Beschwerden reißen nicht ab, von „Abzocke” und „Betrug” ist die Rede. Wir haben uns das genauer angesehen - mehr dazu im Video.
Ihr seid betroffen und wisst nicht, was ihr tun sollt? Hier bekommt ihr Hilfe!
Statt cooler Secondhand-Pieces gibt’s nur Ärger
2023 meldete „Mädchenflohmarkt” Insolvenz an, ein neuer Investor stieg ein. Laut Verbraucherzentrale habe die MFG Recommerce GmbH aus Berlin übernommen. Der Geschäftsbetrieb schien sich zu normalisieren. „Derzeit wird die Online-Plattform wieder von den ehemaligen Geschäftsführern von vor der Insolvenz geleitet”, heißt es auf der Verbraucherschutz-Webseite weiter, die Beschwerden von Kunden würden sich aktuell erneut häufen.
Schon im vergangenen Jahr warnte die Verbraucherzentrale.
Wenn man sich die Bewertungen des Portals, das immerhin mehr als eine Million Nutzer hat, genauer ansieht, fällt schnell auf: Neben positiven Bewertungen gibt es zahlreiche negative Rezensionen. Secondhand-Shopper beklagen, dass der Kundenservice extrem schlecht sei und sie ihr Geld nicht erhalten würden. Auf RTL-Anfrage lehnt das Presseteam von „Mädchenflohmarkt” diese Anschuldigung ab, zudem heißt es, dass die Meldung der Verbraucherzentrale nicht korrekt sei. Mehr dazu seht ihr im obigen Video.
Geld nicht erhalten? Eigentlich soll das innerhalb von sieben Tage an den Verkäufer ausgezahlt und überwiesen werden. Eigentlich.
Rechtsanwalt Arnd Kempgens erklärt RTL: „Innerhalb von ein, zwei Wochen muss ich das Geld zurückbekommen. Wenn das nicht automatisch der Fall ist, dann bitte eine kurze Frist setzen - und wenn das immer noch nicht funktioniert, dann kann man theoretisch schon ein Mahnverfahren einleiten.“
Und das geht ganz bequem online.
Noch kein Geld von „Mädchenflohmarkt” erhalten? Hier gibt’s den Mahn-Musterbogen
Auch ihr wartet auf euer Geld? Wenn ihr zu den Betroffenen gehört, solltet ihr schnell handeln. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale. Folgende Möglichkeiten werden auf der Webseite aufgelistet:
Wie Rechtsanwalt Arnd Kempgens rät auch die VZ dazu, eine Frist zur Auszahlung des Geldes zu setzen, die jedoch nicht länger als 14 Tage sein sollte. Vergesst dabei nicht, eure Kontodaten anzugeben.
All das hat nichts gebracht? Wenn die Frist abgelaufen ist, ihr aber kein Geld bekommen habt, solltet ihr ein Online-Mahnverfahren einleiten. „Wenn der Anbieter nicht widerspricht, können Sie nach den 14 Tagen einen Titel ausstellen lassen. Mit diesem können Sie dann gegen ‘Mädchenflohmarkt’ vollstrecken. Das heißt, sofern der Anbieter keinen Einspruch erhoben hat”, so die Verbraucherzentrale.
Zudem könne es hilfreich sein, sich Unterstützung von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale selbst zu holen.
Hier findet ihr den Musterbogen für das Online-Mahnverfahren. Dieses könnt ihr einfach ausfüllen und abschicken. Das Mahnportal, so wird auf der Webseite erklärt, „ist ein gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer, die am automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren teilnehmen. Es soll [...] einen einfachen Zugang zu Hilfen und Dienstleistungen bieten.”
































