Mann erhängt Hund im WaldBuddy’s Todeskampf dauerte sieben Minuten

Sein grausamer Tod sorgte für Entsetzen!
Pudel „Buddy“ wird im vergangenen März erhängt im Wald gefunden, ein Schuldiger steht für viele schnell fest. Doch vor Gericht streitet der Angeklagte (38) alle Vorwürfe ab – dabei verstrickt er sich aber gleichzeitig in Widersprüche. Das Amtsgericht Flensburg hat jetzt über den Fall entschieden.
Seine vier Pfoten hingen knapp über dem Boden
Andy W. schaut am Dienstagmorgen (11. August) starr nach vorn. Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer die Tat noch einmal zusammenfasst, zeigt der 38-Jährige keine Regung. Als der Angeklagte vor der Urteilsverkündung das letzte Wort hat, bringt er eine kurze Entschuldigung hervor: „Ich wollte sagen, dass es mir leidtut, was das verursacht hat und wie das gekommen ist.” Mehr möchte er nicht sagen.
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Eine Spaziergängerin findet Buddy am 1. April 2025 im Wald bei Flensburg. Der Hund ist an einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt. Seine vier Pfoten hingen dabei knapp über dem Boden. Bei einer Obduktion kann Strangulation als Todesursache festgestellt werden. Der kleine Rüde habe Schmerzen und Angst erlitten, sagt ein Tiermediziner während des Prozesses über den Todeskampf des Hundes. Sieben Minuten habe es gedauert, bis Buddy gestorben sei.
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Gericht verbietet Andy W. Tierhaltung
Andy W. ist zum Zeitpunkt der Tat mit der Halterin des Hundes liiert. Der 38-Jährige habe den kleinen Hund Ende März 2025 nicht wie in Absprache mit seiner Freundin zum Einschläfern oder in ein Tierheim gebracht. Stattdessen soll er das Tier an einem dünnen Seil im Wald aufgehängt haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Grund: Das Paar habe gemeinsam in eine neue Wohnung ziehen wollen, in der Hunde nicht erlaubt waren, heißt es.

Während des Prozesses hatte Andy W. die Vorwürfe abgestritten. Er habe Buddy einem Bekannten überlassen. An die Kontaktdaten oder den Namen des Bekannten kann sich der Angeklagte jedoch nicht mehr erinnern. In seiner Aussage verwickelte er sich weiter mehrfach in Widersprüche.
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Das Amtsgericht Flensburg sieht es in seiner Urteilsverkündung als erwiesen an, dass Andy W. für den Tod des Pudels verantwortlich ist. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wird der 38-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, diese wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit darf W. außerdem keine Tiere halten und muss insgesamt 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zahlen. Das Gericht kommt damit der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. W.s Anwalt hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche

