Hund Buddy qualvoll erhängt„Er dachte, er geht Gassi“ – Tränen, Wut und schockierende Details im Buddy-Prozess

Es sind Bilder, die selbst erfahrene Prozessbeobachter erschüttern.
Vor dem Amtsgericht Flensburg beginnt am Mittwoch (8. August) der Prozess um den qualvollen Tod des kleinen Pudel-Mischlings Buddy und schon vor dem Gerichtsgebäude kämpfen Unterstützer mit den Tränen. Im Saal werden grausame Fotos gezeigt, ein Tierpathologe schildert Buddys letzten Todeskampf.
Unterstützer fordern Gerechtigkeit für Buddy
Schon vor Prozessbeginn versammeln sich zahlreiche Tierfreunde vor dem Amtsgericht. Mit Plakaten fordern sie Gerechtigkeit für Buddy – den Hund, dessen Tod großes Entsetzen ausgelöst hat. „Wenn man einen Hund nicht haben möchte, dann kann man ihn ins Tierheim packen oder wie auch immer. Aber nicht so auf eine brutale Art umbringen, das gehört sich nicht. Das tut meinem Herzen weh”, sagt Unterstützerin Sarah Freter im Interview mit RTL.

Auch Nicole Johannsen ist tief bewegt. „Eine Geldstrafe wäre zu wenig”, findet sie. Besonders ein Gedanke lässt sie nicht los: „Es hat mich sehr mitgenommen, wie man mit so einem Lebewesen umgehen kann. Ich stelle mir immer vor, der läuft mit ihm los, freut sich, der geht jetzt mit mir Gassi. Und dann sowas.“ Den Prozess will sie nicht beobachten. Sie hält den Anblick nicht aus.
Anklage: Hund soll qualvoll an einem Baum erhängt worden sein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-jährigen Angeklagten vor, Buddy Ende März 2025 mitgenommen zu haben, um ihn angeblich ins Tierheim oder zum Einschläfern zu bringen. Stattdessen soll er den kleinen Hund mit einem dünnen Seil an einem Baum in einem Waldstück in Flensburg aufgehängt haben. Als mögliches Motiv nennt die Anklage, dass Andy W. den Hund nicht mochte und er mit seiner Partnerin in eine Wohnung ziehen wollte, in der Tiere nicht erlaubt gewesen sein sollen. Angeklagt ist er wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.
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Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Er erklärt vor Gericht, er habe Buddy nicht getötet. Stattdessen habe er den Hund einem Bekannten übergeben, der ihn übernehmen wollte. Kontaktdaten könne er allerdings nicht nennen. Seiner Verlobten und seiner Mutter habe er anschließend erzählt, Buddy sei eingeschläfert worden. Als Grund nennt der 38-Jährige, Buddy habe wiederholt nach den Kindern seiner Partnerin geschnappt. Deshalb habe das Paar den Hund einschläfern lassen wollen. Immer wieder gerät er dabei in Widersprüche, unterbricht die Richterin und reagiert gereizt. Die Vorsitzende muss ihn mehrfach ermahnen.

Tierpathologe schildert Buddys letzten Todeskampf
Besonders bedrückend wird es, als ein Tierpathologe aus Hannover per Videoschalte aussagt. Der Sachverständige beschreibt den Hund als gut genährt, schildert aber eine fest um den Hals liegende Schlinge. Seine eindeutige Diagnose: Tod durch Strangulation. Besonders erschütternd: Nach Angaben des Experten verliert ein Hund dabei nicht sofort das Bewusstsein. Das Gehirn werde noch eine Zeit lang mit Sauerstoff versorgt. Bis zu sieben Minuten könne es dauern, bis Bewusstlosigkeit eintritt. Buddy habe vermutlich erhebliche Schmerzen und Angst erlitten.
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Tierheim-Chef widerspricht: Richterin zweifelt an Aussagen
Auch der Leiter des Flensburger Tierheims, Stefan Bargmann, belastet den Angeklagten und dessen Partnerin. Buddy war bereits im Mai 2024 im Tierheim gelandet, nachdem er angebunden im Wald gefunden worden war. Seine Halterin holte ihn jedoch kurz darauf wieder ab. Bargmann widerspricht der Darstellung, das Tierheim habe zur Einschläferung geraten.

Auch die Richterin zeigt sich zunehmend skeptisch. Sowohl der mutmaßliche Täter Andy W. als auch seine Partnerin verwickeln sich nach ihrer Einschätzung mehrfach in Widersprüche. Chats legen zudem nahe, dass Buddy gegenüber Freunden mit unterschiedlichen Geschichten für tot erklärt wurde – mal soll er eingeschläfert worden sein, mal ins Tierheim gekommen oder bei einem Unfall gestorben sein. Als schließlich Fotos des erhängten Hundes gezeigt werden, starrt der Angeklagte regungslos geradeaus und schaut nicht auf die Bilder. Das Urteil wird am Dienstag (11. August 2026) erwartet.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche


