Richter verkündet UrteilMann sticht Gerichtsvollzieher aus Angst vor Obdachlosigkeit tot

Er raubte einem Justizbeamten das Leben!
Mit einem Jagdmesser sticht ein 42-Jähriger auf einen Gerichtsvollzieher ein, fügt ihm tödliche Verletzungen zu. Nun steht der Tatverdächtige vor dem Landgericht Saarbrücken – und wird nach RTL-Informationen wegen Mordes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Mann gibt Tötung des Gerichtsvollziehers zu
Der 58-jährige Gerichtsvollzieher klingelt am Morgen des 25. Novembers an einer Haustür im saarländischen Bexbach. Er muss dem Mieter sagen, dass dieser die Wohnung nun zwangsräumen müsse. Doch der Mieter dreht durch, zückt ein Jagdmesser. Mehrfach sticht er auf den Justizbeamten ein und verletzt ihn tödlich an Kopf und Oberkörper. Der Angreifer lässt sich widerstandslos festnehmen, gibt die Tat zu.
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Am 20. Mai beginnt der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken – und endet nun mit dem Urteilsspruch. Der Mieter wird nach RTL-Informationen wegen Mordes und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah bei dem 42 Jahre alten Deutschen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Die Witwe des getöteten Gerichtsvollziehers zeigte sich nach dem Urteil erleichtert, wie ihr Anwalt im RTL-Interview betont. Ihr sei es wichtig gewesen, dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werde. Das sei nun geschehen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte im Prozess auf Mord, ging davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten habe. Vorläufig ist der Mann in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht. Vor Gericht ließ er erklären, er habe aus Angst vor Obdachlosigkeit zugestochen.
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Gerichtsvollzieher war Ehemann, Vater und Freund
Bereits vor dem dramatischen Aufeinandertreffen mit dem Justizbeamten sei dem Mieter eine Frist gesetzt worden, er habe sich demnach auf die Zwangsräumung vorbereiten können. Gerichtsvollzieher sind in der Regel selbstständig unterwegs, das Tragen einer Schutzweste liegt im eigenen Ermessen. Der 58-Jährige habe keine getragen.
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Die Tat sorgte für große Trauer, Blumen und Kerzen wurden vor der Wohnung des Getöteten abgelegt. Auch die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) erklärte: „Wir trauern um einen hochgeschätzten Kollegen, der sich über Jahrzehnte hinweg mit großem Engagement und Überzeugung für unseren Rechtsstaat eingesetzt hat.” Das Opfer sei Ehemann, Vater und Freund gewesen, das im Dienst plötzlich, völlig unerwartet und gewaltsam sein Leben verloren habe.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa


