Er erwürgt sie im Wald

Teenager (15) tötet Freundin (†15) – Urteil gefallen!

29.12.2023, Baden-Württemberg, Ulm: Ein Blick auf eine Stelle in einem Waldstück, an der ein 15-Jähriger versucht haben soll, seine gleichaltrige Freundin zu erwürgen. Das Mädchen wurde in ein Krankenhaus transportiert. Die 15-Jährige ist dann mutmaßlich infolge des Würgeangriffs durch ihren gleichaltrigen Freund im Krankenhaus gestorben. Das sagte ein Sprecher der Ulmer Polizei am Montag (01.01.2024). Foto: Jason Tschepljakow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
An diesem Weg fand die Polizei die 15-Jährige. (Archivbild)
dpa, Jason Tschepljakow

Diese Tat schockt eine ganze Region!
Es ist kurz nach Weihnachten 2023, als ein Anruf die Polizei erreicht. Ein Teenager (15) ist am Telefon. Er gesteht, dass er seine ebenfalls 15-jährige Freundin getötet hat. Die Polizei rückt aus, findet das schwer verletzte Mädchen in einem Waldstück in Ulm. Sie kommt ins Krankenhaus. Doch dort können die Ärzte sie nicht retten. Sie stirbt am Neujahrstag. Jetzt ist das Urteil gegen den Täter gefallen.

Teenager wegen Totschlags schuldig gesprochen

Das Landgericht Ulm sprach den Teenager des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Er muss sechs Jahre und sechs Monate in den Knast. Weil der Angeklagte minderjährig ist, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gerichtssprecherin zeigte sich der Jugendliche auch vor Gericht geständig.

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Der Fall hatte nicht nur die Menschen in der Region erschüttert. Die Polizei hatte den jugendlichen Täter bereits in der Nähe des Tatorts im Ulmer Stadtteil Wiblingen festgenommen. Er leistete keinen Widerstand. Später stellte sich heraus: Schon der Vater des Jungen war wegen eines Tötungsdeliktes aufgefallen. Er tötete 2022 an Ostermontag in der Nähe eines Ulmer Schulzentrums die gerade einmal sieben Jahre alte Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin. Eine weitere erschreckende Parallele: Auch der Vater rief nach der Tat die Polizei an und stellte sich. Laut Gericht ist er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Er gilt als schizophren und nicht schuldfähig.

Im Video: 15-Jähriger erwürgt Gleichaltrige

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Jugendlicher stand unter Ecstasy-Einfluss

Möglicherweise liegt auch bei der Tat des Jugendlichen eine verminderte Schuldfähigkeit vor. Er soll die Tat unter Einfluss von Ecstasy begangen haben. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ecstasy-Beeinflussung den Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte, als ein in vollem Umfang schuldfähiger Täter. „Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit konnte die Kammer daher nicht ausschließen“, so die Gerichtssprecherin weiter.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer sechs Jahre und sechs Monate wegen Totschlags gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für vier Jahre plädiert. Der Prozess hatte im Juli begonnen. An elf Verhandlungstagen seien Zeugen und Sachverständige vernommen worden. (eon/dpa)