„Er will einfach nur mitmachen”

Mutter tobt – Sohn (6) mit Downsyndrom darf nicht in Trampolinpark

James (6) und seine Mutter Francesca freuen sich auf den gemeinsamen Ausflug.
James (6) und seine Mutter Francesca freuen sich auf den gemeinsamen Ausflug.
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Wie soll sie ihrem Sohn das erklären?
Der sechsjährige James darf nicht auf die Trampoline im Vergnügungspark. Direkt hinter der Kasse halten Mitarbeiter des Freizeitparks die alleinerziehende Mutter auf. Ohne ärztliche Erlaubnis dürfe der Junge wegen seines Downsyndroms nicht springen!

Ausflug endet mit großer Enttäuschung

Seit Tagen freut sich der kleine James, spricht von nichts anderem mehr. Gemeinsam mit seiner Mutter Francesca (36) und seiner älteren Schwester Georgie (7) geht es für den Sechsjährigen Ende Oktober ins Flip Out. Eine Stunde dauert die Anfahrt zu dem Freizeitpark im englischen Somerset.

Doch kurz nach der Ankunft endet der Spaß für die kleine Familie auch schon! Am Eingang bekommen James und Georgie noch ihre Eintrittsbändchen, aber weiter kommen sie nicht. Ein Mitarbeiter habe Mutter Francesca angesprochen, erzählt sie Daily Mail. Der Angestellte fragt, ob ihr Sohn Downsyndrom habe. Als die 36-Jährige die Frage bejaht, ahnt sie noch nicht, welches Problem damit auf sie zukommt!

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Mitarbeiter standhaft: James darf nicht hüpfen

James sei zuvor schon mit seinem Vater in dem Freizeitpark gewesen, erklärt Francesca. Als sie die Eintrittskarten vor dem Ausflug im Netz kauft, rechnet sie deshalb nicht damit, dass der Sechsjährige dort nicht willkommen seien könnte. Was die Mutter allerdings übersieht, ist ein Hinweis auf der Website des Trampolinparks. Demnach brauchen Kunden mit Downsyndrom einen ärztlichen Nachweis, dass sie Trampolin springen dürfen.

Genau diesen Nachweis will der Mitarbeiter vor Ort von der Mutter sehen. Sie ist empört: „Mein Sohn wird keine großen Sprünge oder ähnliches machen. Er will einfach nur mitmachen – er ist durchaus in der Lage, zu hüpfen.“ Sie werde die ganze Zeit bei ihrem Sohn sein, versucht sie verzweifelt zu erklären. Doch der Angestellte habe nicht mit sich reden lassen.

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Freizeitpark: Sicherheit geht vor!

„Die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden ist für uns bei Flip Out von größter Bedeutung”, erklärt Flip Out-Geschäftsführer Jeremy Appiah. Dass Menschen mit Downsyndrom einen extra Nachweis vorzeigen müssten, habe gute Gründe. Betroffene seien eher veranlagt, an einer atlanto-axialen Instabilität zu leiden. Einer Erkrankung, bei der es zu einer übermäßigen Bewegung oder Instabilität zwischen den ersten beiden Wirbeln der Wirbelsäule kommt.

Die Gefahr, sich beim Trampolinspringen zu verletzen, sei damit erhöht. Der Park befolge, laut Appiah, lediglich die Richtlinien der British Gymnastics und der Downsyndrome Association. Er bedauere sehr, dass der Tag für die Familie so ein unschönes Ende nimmt.

Der Ausflug nimmt für die kleine Familie ein jähes Ende.
Der Ausflug nimmt für die kleine Familie ein jähes Ende.
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Enttäuschung der Kinder schwer zu ertragen

Nach all der Vorfreude ist der kleine James am Boden zerstört. Seine Schwester und er haben sich so gefreut. Es sei schwer, sein Kind so etwas durchmachen zu sehen, sagt die 36-Jährige wütend. Die Haltung des Parks kann sie nicht verstehen. „Es war furchtbar. Es sollte die Entscheidung der Eltern sein“, meint sie.

Die Regeln des Freizeitparks seien schlicht und einfach diskriminierend. Die Mutter ist der Meinung, dass ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt werden sollte, wenn ein Elternteil das Kind begleitet. Die Familie bekommt schließlich den Eintritt vom Park erstattet, doch der Tag ist für sie erstmal gelaufen. (okr)