Tod bei Besuch im GefängnisFranziska (†35) stirbt in Liebeszelle – Ehemann weint vor Gericht

Der 38-Jährige schweigt – und ringt mit den Tränen.
In der sogenannten „Liebeszelle” der JVA Burg bei Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wird Franziska tot gefunden. Am Landgericht Stendal beginnt am Dienstag (2. Dezember) der Prozess gegen ihren Ehemann.
Am Ende der Besuchzeit liegt Franziska leblos auf der Couch
Was in den knapp zwei unbeaufsichtigten Stunden in der Langzeitbesuchszelle geschieht, bleibt zunächst ein Rätsel. Die „Liebeszelle” soll eigentlich Normalität bieten. Sofa, Dusche, Kochnische, sogar ein kleiner Balkon. „Recht heimelig”, beschreibt sie eine Justizvollzugsbeamtin. Am 3. April wird die Rufanlage der Zelle betätigt, die Beamtin am anderen Ende höre allerdings nur „Sexgestöhne”. Auf ihre Nachfrage habe niemand geantwortet. Ein Kollege habe nachgeschaut, nicht Auffälliges gefunden – die Zelle betreten habe er jedoch nicht.
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Als die Besuchszeit endet, entdeckt eine Mitarbeiterin die 35-jährige Franziska leblos auf der Couch. „Man hat sofort Reanimationsversuche eingeleitet, jedoch verstarb die Frau etwa anderthalb Stunden nach dem Auffinden“, sagt Michael Steenbuck, Sprecher des Landgerichts Stendal, im Gespräch mit RTL.
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So lange gewürgt, bis sie starb
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mann, seine frisch angetraute Ehefrau heftig gewürgt zu haben. Die Obduktion bestätigt Gewalt gegen den Hals. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Frau so lange gewürgt hat, bis sie bewusstlos geworden ist und letztlich auch verstorben ist”, so Steenbuck. Der 38-Jährige sitzt etwa seit Mitte 2024 wegen Eigentums- und Vermögensdelikten im Gefängnis. Die Hochzeit fand laut dem Gerichtssprecher erst nach Haftantritt statt.

Im Saal wirkt der Angeklagte ruhig und konzentriert. Doch als eine JVA-Beamtin unter Tränen schildert, wie sie den leblosen Körper der 35-Jährigen fand, schluckt er schwer – und beginnt ebenfalls zu weinen.
Nebenklage fragt: Wollte jemand Hilfe holen?
Unklar bleibt, wer die Rufanlage betätigt hat. Die Nebenklage sieht darin einen entscheidenden Hinweis. „Es gibt mehrere Möglichkeiten, warum es zu dieser Tötung gekommen ist“, sagt Rechtsanwalt Jan Siebenhüner, der die Familie vom Franziska vertritt, im Interview mit RTL. „Hat möglicherweise der Angeklagte die Wechselsprechanlage bedient, um beispielsweise Hilfe zu holen? Oder hat die Geschädigte die Wechselsprechanlage bedient, weil sie sich Hilfe erhofft hat?“
Auch würden in der Akte des Beschuldigten Hinweise auf frühere Gewalt auftauchen. „Der Angeklagte ist bereits wegen gefährlicher Körperverletzung an einer ehemaligen Freundin verurteilt worden“, so Siebenhüner. „Da ist er auch in deren Wohnung eingedrungen und hat diese gewürgt.”
Die Anwältin des 38-Jährigen kündigte an, dass sich ihr Mandant im Verlauf des Prozesses zu dem Vorwurf äußern wird. Das Urteil wird Mitte Januar erwartet. Dann droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa
































