Verurteilter schrieb sogar Briefe aus dem Knast
Diagnose Liebeswahn! Stalker kommt auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie

Selbst eingesperrt findet er kein Ende!
Immer wieder stellt Aldin N. (31) seiner Nachbarin Jessica B. (32) nach, bedroht sogar ihre Anwältin. Als er dafür ins Gefängnis geht, hält ihn das allerdings nicht von weiteren Aktionen ab. Im Gegenteil: Der Stalker klagt gegen eine Unterbringung in der Psychiatrie. Heute (7. November) wird sein Prozess neu aufgerollt. Für sein Stalking-Opfer eine bange Zeit. Doch am Ende ist Jessica B. erleichtert.
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Alles beginnt im Jahr 2020, als der Bulgare zum Nachbarn seines späteren Opfers wird. „Er hatte die Wohnung unter mir und ich wollte mich zu dem Zeitpunkt von ein paar Möbeln trennen, die ich nicht mehr brauchte. Und weil er neu war und bedürftig, habe ich die herausgestellt und er hat sich die dann weggenommen. Und von da an ging das los mit dem Verfolgen“, schildert Jessica im Gespräch mit RTL. Andauernd macht der 31-Jährige ihr von da an Geschenke, legt Liebesbriefe vor ihrer Tür ab. Geht sie nicht auf seine Avancen ein, bedroht er sie.
Auf mehrmaliges Bitten, das Nachstellen zu unterlassen, reagiert der Mann nicht. Eines Abends kippt die Stimmung dann vollends: „Ich weiß noch, dass ich 2020 im Spätsommer eines Abends später nach Hause kam und er zu mir gesagt hat, wo ich herkomme, weil es ja schon so spät ist. Und ja, er war dann ein bisschen aggressiv mir gegenüber“, beschreibt Jessica die Situation. Nach und nach steigert sich das Stalking. Der Mann bekommt sogar heraus, wo sie arbeitet. „Er tauchte dann wirklich täglich an meinem Arbeitsplatz auf“, sagt sie. Irgendwann ist ihre Verzweiflung so groß, dass sie zur Polizei geht. Doch es dauert gefühlt ewige Zeit, bis die Behörden handeln.
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Im November 2022 kommt es schließlich zum ersten Verfahren. Die Verstöße: Nachstellung, Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Der Stalker muss zwei Jahre in den Bau. Doch Ruhe ist immer noch nicht. Sogar aus der Haft heraus belästigt er sein Opfer samt ihrer Anwältin. Psychologen diagnostizieren ihm einen Liebeswahn. Sogar im Knast soll er sich immer wieder in Bedienstete verliebt haben.
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Stalker muss auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie
Nun könnte es endlich ein Aufatmen für Jessica geben: Der Mann kommt auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie, entscheidet das Gericht am Donnerstag (7. November). Aldin N. scheint sein strafbares Handeln nicht wirklich einzusehen, sieht sich teils sogar im Recht, schließlich leide er an einem Liebeswahn. Schon vorherige Geldstrafen und Unterbringungen können ihn nicht stoppen. Nun das harte Urteil: Das Gericht hält ihn für gefährlich und fähig, auch schwerwiegende Gewalttaten oder sogar Tötungsdelikte zu begehen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Bevor der 31-Jährige nicht nachweisen kann, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht, bleibt er in der Unterbringung. Ein Hoffnungsschimmer für Jessica, die nun vielleicht endlich wieder ein unbeschwertes Leben führen kann.