Heftiger Protest in LimburgStadt will 200 Tauben töten lassen – weil Tierschutz zu teuer wäre?

Ist es der Tierschutz der Stadt zu teuer?
Nach einer ersten Ausschreibung zum Einfangen von 200 Stadttauben läuft nun alles auf eine Tötung der Tiere hinaus. Zunächst war geplant, die Tiere zu fangen und an die Tierschutzorganisation Gut Aiderbichl zu übergeben.
Nur ein Angebot zur Taubenrettung
Auf eine entsprechende Ausschreibung sei jedoch lediglich ein Angebot eingegangen – mit einer erheblich über den kalkulierten Kosten liegenden Angebotssumme. Für das Einfangen und die Weitergabe der Tiere, die von Gut Aiderbichl in die Oberpfalz umgesiedelt werden sollten, hatte die Stadt ursprünglich rund 25.000 Euro veranschlagt. Die Angebotssumme habe mit 57.100 Euro jedoch deutlich darüber gelegen.
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Der Magistrat habe diese erste Ausschreibung deshalb in seiner jüngsten Sitzung aufgehoben, hieß es. Nun soll eine weitere Ausschreibung zum Einfangen und Töten von 200 Tauben folgen. Dies entspreche auch dem Bürgerentscheid aus dem Juni vergangenen Jahres, bei dem sich die Stimmberechtigten mehrheitlich für die Umsetzung eines entsprechenden Stadtverordnetenbeschlusses ausgesprochen hatten.
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Das nun abgegebene Angebot basiert auf Tagessätzen für den Betreuungsaufwand von zwei Taubenfangschlägen, erläuterte eine Stadtsprecherin. Die Stadt habe eine maximale Einsatzzeit zum Einfangen und Unterbringen der Tiere von drei Monaten angenommen. Bereits Mitte vergangenen Jahres habe der Stadt ein Angebot eines anderen Anbieters vorgelegen, auf dessen Basis man deutlich niedrigere Kosten für das Einfangen und vorübergehende Unterbringen der Tiere angenommen habe, hieß es.
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Heftige Kritik von Tierschützern
Hintergrund der Maßnahmen ist ein Beschluss der Limburger Stadtverordneten aus dem November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation, der für viel Wirbel gesorgt hatte. Im Gespräch war dabei eine Tötung der Tiere per Genickbruch. Die Entscheidung hatte Proteste von Tierschützern aus ganz Deutschland ausgelöst.
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In ihrer Entscheidung hatte sich die Stadtverordnetenversammlung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel aus dem Jahr 2011 gestützt, das die Tötung von Tauben unter bestimmten Voraussetzungen zulasse. Eine Tötung sei demnach erlaubt, wenn Tauben als Schädlinge einzustufen seien. Tierschützer hingegen befürworten „ein nachhaltiges und tierfreundliches Stadttaubenmanagement”. (dpa)
































