Mord an Schule bei Heidelberg

Schüler ersticht Ex-Freundin (18) - elf Jahre Haft!

Das Verfahren endet nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis zum 15. August angesetzt.
Das Verfahren am Landgericht Heidelberg endet nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis zum 15. August angesetzt.
Uli Deck/dpa, RTL

Das Urteil steht fest!
Ein 18-Jähriger gesteht, dass er seine gleichaltrige Ex-Freundin in der Schule getötet hat. Mit einem Fleischmesser hat er im Januar mehrfach auf die Abiturientin eingestochen. Das Landgericht Heidelberg hat den Schüler jetzt wegen Mordes und Körperverletzung schuldig gesprochen.

Elf Jahre Gefängnis für 18-Jährigen

Nach Auffassung des Landgerichts Heidelberg geht der Schüler für elf Jahre ins Gefängnis. Eine Sprecherin teilt mit, dass die Kammer den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt hat. Aus Jugendschutzgründen ist die Öffentlichkeit während des Prozesses ausgeschlossen.

Im Video: Großeinsatz im Januar an der Schule bei Heidelberg

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Schüler flieht nach Angriff und baut Unfall in Niedersachsen

Der Schüler hat mit dem Messer unter anderem in den Nacken und die Herzgegend seiner Ex-Freundin gezielt. Die 18-Jährige stirbt noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum in der Schule in St. Leon-Rot, in der Nähe von Heidelberg. Daraufhin flieht der Angreifer mit dem Auto. Doch im niedersächsischen Seesen, knapp über 310 Kilometer vom Tatort entfernt, baut er einen Unfall. So kann die Polizei den Deutschen festnehmen.
Lese-Tipp: Trauerfeier von erstochener Schülerin (18) in St. Leon-Rot: „Sie lagen sich in den Armen und weinten“

Das Erschreckende: Der 18-Jährige ist schon vor der schrecklichen Tat auffällig geworden. Die getötete Schülerin hatte bereits im November 2023 Strafanzeige gegen ihren späteren Mörder gestellt. Er habe sie damals körperlich angegriffen. Weil der Schüler zu diesem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt ist, findet das ganze Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, statt. (dpa/jsi)