Nie wieder Punkte in Flensburg!?

Legal und an Fremde! Verkehrssünder können ihre Punkte einfach verkaufen

von Laura Pröschold und Fabian Klein

SO kann man auch einem Fahrverbot entgehen ...
Neben saftigen Bußgeldern werden Verkehrssünder bei schwereren Vergehen auch mit Punkten in Flensburg bestraft. Wer zu viele sammelt, verliert seinen Führerschein, oder doch nicht? Auf einem Internetportal können Autofahrer ihre Punkte verkaufen – und das ganz legal!

Autofahrer können Punkte im Internet verkaufen

Zu schnell gefahren, Handy am Steuer oder eine rote Ampel überfahren – der drohenden Strafe können Verkehrssünder tatsächlich auf einem Internetportal entgehen. Gegen die Bezahlung der Verfahrenskosten und einen saftigen Bonus nehmen fremde Personen die drohenden Punkte auf sich. Auf der Website werden ähnlich aussehende Fahrer vermittelt, die die Verstöße anderer freiwillig bei der Bußgeldbehörde zugeben.

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Auf dieser Plattform können die Punkte verkauft werden.
Auf dieser Plattform können die Punkte verkauft werden.
RTL

„Grundsätzlich kann ich als Beschuldigter in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren lügen, ich darf bloß nicht eine andere Person, die diese Tat definitiv nicht begangen hat, als vermeintlichen Täter benennen“, erklärt Verkehrsrechtler Jan Siebenhüner im RTL-Interview. „Solange man das nicht tut, macht man sich nicht strafbar und kann versuchen, eine Ordnungswidrigkeit auf einen anderen zu übertragen.“

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ADAC fordert Regierung zum Handeln auf

Um gegen diese Gesetzeslücke vorzugehen, fordert der ADAC die Bundesregierung in einer Stellungnahme dazu auf, tätig zu werden. „Denn bei Punkten geht es nicht um einen Selbstzweck, sondern darum, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.”

Laut einer ADAC-Umfrage haben 43 Prozent der Fahrer, die bereits Punkte auf dem Konto haben, von dem Internet-Punktehandel gehört. „Der ADAC spricht sich für einen hohen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro aus. Dies würde eine abschreckende Wirkung erzeugen und somit diese Geschäfte unattraktiv machen.“

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In vielen Fällen fliegt der Schwindel aber auch auf. Die Bußgeldbehörden überprüfen die Passfotos des Fahrzeug-Urhebers und des sich meldenden Sünders, forschen bei Ungereimtheiten weiter nach. In Zukunft könnte es dann neben den Punkten auch noch ein saftiges Bußgeld hageln.