Prozessauftakt nach Messerattacke in MannheimEndlich Gerechtigkeit für getöteten Polizisten Rouven Laur (29)?

Findet Rouven Laurs endlich ihren Frieden?
Am 31. Mai 2024 attackiert Sulaiman A. auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), sowie einen Polizisten mit einem Messer. Der 29-jährige Polizist, Rouven Laur, erliegt wenige Tage danach seinen Verletzungen. Seit Donnerstag (13. Februar) steht Sulaiman A. in Stuttgart vor Gericht.
Familie von Rouven Laur begegnet seinem Mörder
Um kurz nach 11 Uhr beginnt der Prozess. Wenige Minuten zuvor betritt der Angeklagte Sulaiman A. in Handschellen den streng gesicherten Saal 1 des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim. Dabei verdeckt der gebürtige Afghane sein Gesicht. Ebenfalls anwesend: Petra Laur, die Mutter des getöteten Polizisten. An ihrer Seite sind auch seine beiden Schwestern, Fee und Eve. Sie sowie weitere Menschen, die bei dem Messerangriff im Mai 2024 verletzt wurden, sind Nebenkläger im Verfahren gegen Sulaiman A. Darunter auch das BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger, der beim ersten Verhandlungstag selbst nicht anwesend ist.
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„Dieses Verfahren wird emotionale Momente mit sich bringen”
Bei der Verlesung der Anklage hält Sulaiman A. die Arme verschränkt, verzieht keine Miene und guckt immer wieder auf den Boden. Er bleibt ruhig und streicht sich ab und zu durch den Bart. Immer wieder sucht die Mutter des getöteten Polizisten, Rouven Laur, Blickkontakt zum Angeklagten. Doch der weicht allem aus. Der Tod des Polizisten Rouven L. (29) in Mannheim hat bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Nach der Verlesung der Anklage wirft der Richter die Frage auf, warum es überhaupt ein Strafverfahren gibt, obwohl die Beweislage so klar erscheint. Doch die Antwort darauf ist simpel: Es entspricht dem Grundgesetz. „Dieses Verfahren wird emotionale Momente mit sich bringen, für die Beteiligten, aber auch für uns“, erklärt er außerdem. Dem Angeklagten wird Mord und versuchter Mord in fünf Fällen vorgeworfen.
Während einer Sitzungspause erklärt einer der Verteidiger von Sulaiman A., dass der Angeklagte ein „junger, netter Mann” sei. Im Hinblick auf die Verteidigungsstrategie, sei es ihr Ziel, „ihn als Menschen darzustellen”. Es habe sicher Vorverurteilung gegeben.
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Er wollte Ungläubige in Deutschland töten
Sulaiman A. lebt bereits seit 2013 in Deutschland. Aufgrund der Machtergreifung der Taliban in Afghanistan fasst er sich mit der Ideologie und dem Islam auseinander. Der heute 26-Jährige folgt Telegramkanälen und kommt Anfang Mai 2024 zu dem Schluss, es sei seine Pflicht, Ungläubige in Deutschland zu töten. Sein Ziel: die Mitglieder von PAX Europa.
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Am 31. Mai 2024 fährt Sulaiman A. gegen 10 Uhr mit einem 18 Zentimeter Jagdmesser und weiteren Waffen auf den Mannheimer Marktplatz. Er beobachtet den Aufbau des Infostandes von PAX Europa und wählt BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger als sein erstes Ziel aus. Als zwei Mitglieder von PAX ihm zur Hilfe eilten, attackiert er sie und wendete sich dann erneut Stürzenberger zu. Er sticht Richtung Hals und Kopf. Beide gehen zu Boden. Zwei weitere Helfer fixieren daraufhin den Angeklagten, während sich die Polizeibeamten nähern.

Der 29-jährige Rouven Laur eilt ebenfalls zu Ort des Geschehens. Als der dem Angeklagten den Rücken zuwendet, befreit sich Sulaiman A. aus dem Griff der Helfer und trifft den Beamten ins rechte Schulterblatt und am linken Ohr. Daraufhin schießt ein anderer Polizist Sulaiman A. nieder. Rouven Laur erliegt zwei Tage nach dem Angriff seinen Verletzungen.
Wochen nach dem Angriff finden zahlreiche Kundgebungen und Demos in Mannheim statt. Bei einer großen Veranstaltung nehmen die Beamten Abschied von ihrem Kollegen. Seitdem erinnern Blumen, Bilder und Gedenkschriften am Marktplatz an das, was hier am 31. Mai 2024 vorgefallen ist.
Urteil erst Ende Oktober?
Sulaiman A. befindet sich seit dem 18. Juni 2024 in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind mehr als 50 Prozesstage bis Ende Oktober angesetzt. Zum aktuellen Zeitpunkt wird der Angeklagte, Sulaiman A., keine Angaben zur Sache, also zu der Tat und den Vorwürfen machen. Lediglich zu Beginn des Prozesses äußert er sich kurz zu seinen persönlichen Daten. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. (mit dpa)